Seit 2020 sind die Institutionen des Bundes dabei, auf elektronische Aktenführung umzusteigen – eine zentrale Vorgabe des E-Government-Gesetzes. Die Justiz muss deutschlandweit bis 2026 nachziehen. Und obwohl es für Landesbehörden und Bürgerämter meist noch an verbindlichen Fristen fehlt, sollten sie sich am besten bereits jetzt damit beschäftigen, auf die E-Akte umzustellen. Die Vorteile in Sachen Effizienz, Remote Work und Lagerkosten sind enorm.
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