06.12.2013
GSM-Tracker von Simvalley
Mit GSM & Google Maps aufspüren und abhören
Autor: Markus Weber
![GSM-Tracker von Simvalley: Mit GSM & Google Maps aufspüren und abhören](/img/1/1/5/9/2/6/06_12_2013_gsm_w320_h200.jpg)
![GSM-Tracker von Simvalley: Mit GSM & Google Maps aufspüren und abhören](/img/1/1/5/9/2/6/06_12_2013_gsm_w480_h300.jpg)
![GSM-Tracker von Simvalley: Mit GSM & Google Maps aufspüren und abhören](/img/1/1/5/9/2/6/06_12_2013_gsm_w640_h400.jpg)
Foto: Pearl
Der Mobile GSM-Tracker GT-60 erlaubt nicht nur die Übermittlung von Positionsdaten via SMS, sondern auch das Abhören von Personen in unmittelbarer Umgebung.
Der mobile GSM-Tracker GT-60 von Simvalley soll laut Herstellerangaben das Aufspüren gestohlener Gegenstände erleichtern. Für diesen Zweck wird das gerade mal 30 x 10 x 26 Millimeter große Gerät mit einer SIM-Karte ausgestattet und im Fall eines Diebstahls vom eigenen Mobiltelefon aus angerufen, woraufhin es per GSM-Triangulation seine Positionsdaten anhand dreier naheliegender Mobilfunkmasten ermittelt und diese per SMS zurückgibt. Die so erhaltenen Daten lassen sich auch direkt in Google Maps anzeigen und auswerten. Die GSM-Ortung ist allerdings weit weniger präzise als eine Positionsbestimmung über GPS.
Was viele potenzielle Käufer viel mehr interessieren dürfte, ist das eingebaute Mikrofon: Damit lassen sich Gespräche in der unmittelbaren Umgebung belauschen. Der Tracker nimmt dazu Anrufe automatisch und geräuschlos entgegen und übermittelt die Signale des Mikrofons an das Mobiltelefon des Anrufers.
Der interne Akku mit einer Kapazität von 150 mAh hält im Sleep-Modus laut Herstellerangaben 12 Stunden durch, bevor der für 29,99 Euro beim Online-Versandhändler Pearl erhältliche Tracker wieder ans USB-Ladekabel muss. Für den Betrieb per Mobilfunk mit Quadband-Technik fallen keine weiteren Abo- oder Servicekosten an, da der GSM-Tracker mit einer handelsüblichen SIM-Karte funktioniert.
Fazit
Zwar wirbt Pearl mit dem "Schutz gegen Langfinger" für den GSM-Tracker, doch das eingebaute Mikrofon macht das Gerät zu einer waschechten Wanze. Und das Aufspüren sowie Abhören von Personen ist ohne deren Einverständnis illegal, was sich potentielle Nutzer schon vor dem Kauf unbedingt vergegenwärtigen sollten.
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