29.09.2022
Rechtssicherheit
EU-Kommission will Geschädigte künstlicher Intelligenz schützen
Autor: dpa
NMGZ
Die EU-Kommission will es für Personen, die wegen künstlicher Intelligenz einen Schaden erleiden, einfacher machen, eine Entschädigung einzuklagen. Damit sollen auch das Vertrauen und die Akzeptanz der Technologie gestärkt werden.
Wer wegen künstlicher Intelligenz einen Schaden erleidet, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher eine Entschädigung einklagen können. So soll auch das Vertrauen in neue Technologien gestärkt werden, teilte die Kommission mit. Dafür sollen bestehende Richtlinien überarbeitet und mit den Vorschriften für künstliche Intelligenz vereint werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legte die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor.
Als künstliche Intelligenz (KI) werden lernfähige Computerprogramme verstanden, die mit der Zeit besser werden. Selbstfahrende Autos etwa versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen.
Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Produkthaftung seien fast 40 Jahre alt und müssten modernisiert werden, hieß es in einer Mitteilung der Kommission. "Es geht darum, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Verbraucher gut geschützt sind, falls es zu Problemen kommt", hieß es weiter. Dafür solle es einheitliche Regeln geben, die den Verbrauchern etwa den Zugang zu Informationen ermöglichen.
Geschädigte sollen damit das Recht bekommen, Daten und Protokolle zur KI einzusehen und diese als Beweismittel zu nutzen. Außerdem müssten Anbieter von KI mit der Regelung in einem Schadensfall nachweisen, dass ihre Technologie nicht für den Unfall verantwortlich ist.
Angemessene Schutzstandards für die Bürgerinnen und Bürger der EU seien die Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher und damit für erfolgreiche Innovationen, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. "Neue Technologien wie Drohnen oder von KI betriebene Zustelldienste können nur funktionieren, wenn sich die Verbraucher sicher und geschützt fühlen." Mit dem Gesetzesentwurf mache man den bestehenden Rechtsrahmen fit für die Realitäten des digitalen Wandels. Der Vorschlag der Kommission muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.
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