07.05.2015
Regierungspläne
Vorratsdatenspeicherung versus Privatsphäre
Autor: Stefan Kuhn
shutterstock / Dabarti CGI
Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sechs Experten aus der IT-Branche äußern sich zur geplanten Neuregelung.
Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium haben sich auf Leitlinien zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung verständigt, die zügig in einen Gesetzentwurf gegossen werden sollen. Demnach würden Telefon- und Internetdaten der Bürger künftig grundlos und systematisch von den Providern und Telekommunikationsanbietern gespeichert werden. Sechs Experten aus der Branche, darunter der eco, Technologieanbieter und Agenturen, äußern sich zur geplanten Vorratsdatenspeicherung.
Der Mitte April vorgelegten Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung sehen vor, dass Telekommunikationsanbieter künftig bei Festnetz-, Mobil- oder Skype-Verbindungen ihrer Kunden die Rufnummern, den Zeitpunkt und die Dauer der Telefonate speichern. Bei Verbindungen per Mobilfunk würde zudem der Aufenthaltsort erfasst. Sicherheitsbehörden sollen diese Daten dann zur Aufklärung schwerer Straftaten anfordern können, sobald ein Richter dies erlaubt.
Fraglich ist allerdings, ob die so geplante Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Im April 2014 hatte der Europäische Gerichtshof bereits die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahr 2006 für ungültig erklärt. Die Überwachung aller Bürger würde gegen die Grundrechte verstoßen und die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten müsse auf das absolut Notwendige beschränkt werden, hieß es damals.
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