26.04.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Das neues Bundesdatenschutzgesetz kommt
Autor: Alexandra Lindner
AlexLMX / shutterstock.com
Deutschland legt als erstes europäisches Land eine nationale Lösung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Datenverarbeitende Unternehmen haben nun Zeit, ihre Prozesse und Verträge bis 25. Mai 2018 anzupassen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Jetzt will Deutschland als erstes europäisches Land seine nationale Lösung dazu vorstellen. Unternehmen haben noch bis zum 25. Mai 2018 Zeit, ihre Verträge und Prozesse daran anzupassen.
Laut Bitkom habe man sich bei der deutschen Regelung weitestgehend an die EU-Verordnung gehalten. Lediglich für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie etwa Gesundheitsdaten habe man spezifische Verarbeitungsregeln getroffen. Zudem gebe die EU keine allgemeinen Regelungen für Bereiche wie Geheimdienste und ähnliches vor. Auch hier müssen nationale Lösungen festgelegt werden.
Das BDSG-neu baut weitere bürokratische Hürden auf
"An dem grundsätzlichen Problem, dass die EU-Verordnung zu bürokratisch und zu wenig zukunftsgerichtet ist, kann auch das nationale Gesetzt nichts ändern," sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin. "Ärgerlich ist jedoch, dass das BDSG-neu in seiner Regelung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis über die formalen Anforderungen der Verordnung hinausgeht und damit eher noch bürokratische Hürden aufbaut." Teilweise sei das Gesetz sehr komplex und schwer lesbar geworden, kritisiert Dehmel. Der Branchenverband hatte sich dafür eingesetzt, die nationalen Regelungen möglichst schlank zu halten, um die europäische Rechtsharmonisierung nicht zu konterkarieren. Dies sei jedoch eben nur teilweise gelungen.
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