11.07.2018
Weiterhin große Verunsicherung
Digitalunternehmen erhalten DSGVO-Abmahnungen
Autor: Alexandra Lindner
Datenschutz-Stockfoto / shutterstock.com
Die DSGVO sorgt weiter für Verunsicherung in der Wirtschaft. Rund fünf Prozent der Digitalunternehmen haben einer Umfrage zufolge bereits eine Abmahnung erhalten, die sich auf die neue EU-Verordnung stützt.
Rund fünf Prozent der Digitalunternehmen haben bereits eine DSGVO-gestützte Abmahnung erhalten. Weitere 28 Prozent rechnen damit, ebenfalls bald ein entsprechendes Schreiben zu bekommen. Das ergab eine Umfrage des Bundesverbands Digitaler Wirtschaft (BVDW) e.V. unter seinen Mitgliedern.
Datenschutz-Grundverordnung mehr Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten bringen. Das Resultat war jedoch vor allem eine große Verunsicherung der Unternehmen, wie die Richtlinien korrekt umzusetzen sind. Um Fehler und gegebenenfalls teure Strafen zu vermeiden, haben laut BVDW rund 43 Prozent der befragten Digitalfirmen ihre digitalen Aktivitäten sogar eingeschränkt. Über die Hälfte rechnet zudem damit, Umsatzeinbußen einstecken zu müssen.
Eigentlich sollte die vor fast zwei Monaten in Kraft getretene europäische "Jetzt regiert die Unsicherheit, die in diesem Fall eine gesamte Wirtschaft lähmt", sagt Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW. Das Problem sei vor allem, dass viele Formulierungen der DSGVO unklar wären und sich verschiedene Vorgaben widersprechen würden, so Duhr weiter.
E-Privacy-Verordnung könnte dramatische Folgen haben
Die DSGVO sei für die digitale Wirtschaft eine ernst zu nehmende Bedrohung. Und auch die derzeit von der EU-Kommission diskutierte E-Privacy-Verordnung betrachtet Duhr eher skeptisch: "Falls die EU-Kommission eine E-Privacy-Verordnung in der aktuell diskutierten Fassung tatsächlich realisieren sollte, wird das dramatische Folgen für die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen haben. Hier steht der Technologiestandort Deutschland auf dem Spiel", warnt er.
Die Umsetzung der DSGVO scheint für viele Unternehmen eine große Herausforderung zu sein. Dennoch sollte die Verordnung nicht nur negativ gesehen werden. Einerseits will die Unionsfraktion im Bundestag gegen missbräuchliche Abmahnungen durch unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine vorgehen, andererseits haben Unternehmen so die Möglichkeit, ihre internen Prozesse neu zu ordnen und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen.
Für die Studie hat der BVDW ein Stimmungsbild unter seinen Mitgliedsunternehmen eingeholt. Daran beteiligt haben sich 278 Experten, so der Verband.
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