30.04.2010
Business-IT
Amnestie bei Legalisierung von Software
Autor: Jannis Moutafis
Die Business Software Alliance (BSA) hat den Mai 2010 zur deutschlandweiten „Schonfrist“ für Software-Sünder erklärt. Sie können während dieser Zeit mit Straffreiheit rechnen.
Die BSA reagiert mit diesem Schritt auf die Flut von über 10.000 Hinweisen, die bei ihr und ihren Mitgliedsfirmen seit dem Start der TV-Kampagne „Es gibt gute Gründe, illegale Software zu melden“ eingegangen sind. Den betroffenen Firmen wird damit noch eine Möglichkeit gegeben, ihre Software selber zu legalisieren.
„Wir haben in unserer TV-Kampagne sehr erfolgreich das Thema unlizenzierter Software am Arbeitsplatz thematisiert und die Problematik der Angreifbarkeit von Geschäftsführern, aber auch den Druck, dem sich viele IT Mitarbeiter ausgesetzt sehen, in den Mittelpunkt gestellt“, erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa, Naher Osten und Afrika der BSA. Die Resonanz auf diese Aktion, vor allem aber die Quantität und Qualität der Hinweise, die die Organisation daraufhin erreicht hätten, sei überraschend und ernüchternd zugleich.
„Leider wurden wir einmal mehr davon überzeugt, dass eine hohe Anzahl von Geschäftsführern eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten in Bezug auf korrekte Softwarelizenzierung brauchen, um aktiv zu werden", sagt Herrnleben. Die Schonfrist soll nun diesen Anreiz liefern, sich selbstverantwortlich um die Legalisierung der Firmen-Software zu kümmern. Gleichzeitig verspricht er Unternehmen durch die Registrierung bei der BSA genug Zeit, dies in Ruhe zu tun.
Offenbar ist hierzulande die Bereitschaft, diesen Schritt zu wagen, inzwischen sehr hoch.„Das deutsche Rechtsprogramm der BSA war schon vor Start der TV-Kampagne das europaweit erfolgreichste“, so Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA. „Die drei größten Fälle fanden in Deutschland statt, zuletzt im Juli 2009 der eines Unternehmens mit 30 Standorten, das für seine Legalisierung 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenzierungskosten zahlte. Insgesamt mussten deutsche Firmen, die des unlizenzierten Softwareeinsatzes überführt wurden, 2009 2,3 Millionen Euro an die BSA und unsere Mitglieder zahlen."
Mit den Hinweisen aus der TV-Kampagne sollen die rechtlichen Schritte der BSA noch weiter intensiviert werden. Freilich seien nicht alle der 10.000 Meldungen, die die BSA und ihre Mitglieder erhalten hätten, von gleicher Qualität und Größe. Dennoch würden sie alle verfolgt. Klar sei aber auch, dass das primäre Ziel der BSA nicht die Erzielung von Schadensersatz sei, sondern vielmehr das langfristige Umdenken gegenüber dem Urheberrecht und die Absenkung der derzeitigen Pirateriequote in Deutschland. "Aus diesem Grund halten wir es für fair, mit einer Aktion wie der Schonfrist eine Möglichkeit zu geben, sich ohne die Sorge einer drohenden Anzeige 30 Tage lang um die Lizenzen zu kümmern“, so Wolff-Rojczyk.
Unternehmen in Deutschland haben im Rahmen der Schonfrist bis zum 31. Mai 2010 die Gelegenheit, sich unter www.schonfrist.info registrieren zu lassen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert dabei, vom Zeitpunkt der Registrierung an 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet.
„Wir haben in unserer TV-Kampagne sehr erfolgreich das Thema unlizenzierter Software am Arbeitsplatz thematisiert und die Problematik der Angreifbarkeit von Geschäftsführern, aber auch den Druck, dem sich viele IT Mitarbeiter ausgesetzt sehen, in den Mittelpunkt gestellt“, erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa, Naher Osten und Afrika der BSA. Die Resonanz auf diese Aktion, vor allem aber die Quantität und Qualität der Hinweise, die die Organisation daraufhin erreicht hätten, sei überraschend und ernüchternd zugleich.
„Leider wurden wir einmal mehr davon überzeugt, dass eine hohe Anzahl von Geschäftsführern eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten in Bezug auf korrekte Softwarelizenzierung brauchen, um aktiv zu werden", sagt Herrnleben. Die Schonfrist soll nun diesen Anreiz liefern, sich selbstverantwortlich um die Legalisierung der Firmen-Software zu kümmern. Gleichzeitig verspricht er Unternehmen durch die Registrierung bei der BSA genug Zeit, dies in Ruhe zu tun.
Offenbar ist hierzulande die Bereitschaft, diesen Schritt zu wagen, inzwischen sehr hoch.„Das deutsche Rechtsprogramm der BSA war schon vor Start der TV-Kampagne das europaweit erfolgreichste“, so Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA. „Die drei größten Fälle fanden in Deutschland statt, zuletzt im Juli 2009 der eines Unternehmens mit 30 Standorten, das für seine Legalisierung 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenzierungskosten zahlte. Insgesamt mussten deutsche Firmen, die des unlizenzierten Softwareeinsatzes überführt wurden, 2009 2,3 Millionen Euro an die BSA und unsere Mitglieder zahlen."
Mit den Hinweisen aus der TV-Kampagne sollen die rechtlichen Schritte der BSA noch weiter intensiviert werden. Freilich seien nicht alle der 10.000 Meldungen, die die BSA und ihre Mitglieder erhalten hätten, von gleicher Qualität und Größe. Dennoch würden sie alle verfolgt. Klar sei aber auch, dass das primäre Ziel der BSA nicht die Erzielung von Schadensersatz sei, sondern vielmehr das langfristige Umdenken gegenüber dem Urheberrecht und die Absenkung der derzeitigen Pirateriequote in Deutschland. "Aus diesem Grund halten wir es für fair, mit einer Aktion wie der Schonfrist eine Möglichkeit zu geben, sich ohne die Sorge einer drohenden Anzeige 30 Tage lang um die Lizenzen zu kümmern“, so Wolff-Rojczyk.
Unternehmen in Deutschland haben im Rahmen der Schonfrist bis zum 31. Mai 2010 die Gelegenheit, sich unter www.schonfrist.info registrieren zu lassen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert dabei, vom Zeitpunkt der Registrierung an 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet.
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