Amazon
14.04.2015
Konzern gegen US-Behörde

Amazon darf neue Drohnen mit 160 km/h testen

Drohne von Amazon mit PaketDrohne von Amazon mit PaketDrohne von Amazon mit Paket
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Im Hin-und-Her mit der Bundesluftfahrtbehörde FAA läuft es aktuell wieder besser für Amazon: Der US-Konzern darf weitere Testflüge unter freiem Himmel mit seinen Drohnen veranstalten.
Amazon hatte bereits im März die Erlaubnis der Bundesluftfahrtbehörde FAA erhalten, einen Prototypen fliegen zu lassen. Doch daraufhin hatte de Konzern darüber geklagt, dass das genehmigte Modell bereits veraltet sei und gar keine Verwendung mehr finde. Die US-Behörden haben nun zugestimmt, dass der Online-Händler weitere Drohnen-Lieferungen testen kann.
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Es gibt fast nichts, was Amazon nicht verkauft. Viele Produkte des Online-Händlers sind ebenso witzig und verrückt, wie die Rezensionen seiner Kunden.
Die (Weiter)Entwicklung der Drohnen gehe schneller vonstatten als die Entscheidungsprozesse der FAA, hatte Amazon kritisiert. Einem Brief der FAA zufolge darf der Online-Händler, der seinen Kunden kleine Pakete über eine Distanz von 16 Kilometern via Luftpost zuschicken will, künftig auch seine neueste Drohne fliegen lassen - mit einer Maximalgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde und höchstens bis zu einer Flughöhe von 120 Metern. Zudem sollen die unbemannten Flugobjekte nur dann aufsteigen dürfen, wenn die ferngesteuerte Drohne für den zuständigen Piloten noch in Sichtweite ist.

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