21.05.2024
Künstliche Intelligenz
Europaratskonvention zu KI verabschiedet
Autor: Patrick Hediger
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Shutterstock / Blue Planet Studio
Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz verabschiedet. Es soll dafür sorgen, dass der Einsatz von KI im Einklang mit europäischen Rechtsnormen erfolgt.
Das Übereinkommen soll gewährleisten, dass der Einsatz von KI im Einklang mit den Rechtsnormen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt.
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Europarats hat sein Ministerkomitee einstimmig den Text verabschiedet, der im März bereits vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI) angenommen worden war. Das Übereinkommen über KI wird im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt.
Das Übereinkommen schafft einen gemeinsamen und rechtsverbindlichen Rahmen für KI-Systeme. Dieser stellt unter anderem sicher, dass die Normen des Europarats und andere internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der Entwicklung und Nutzung dieser Systeme eingehalten werden. Dabei stützt es sich auf allgemeine Regeln und Grundsätze wie Transparenz, Robustheit, Nichtdiskriminierung und Schutz der Privatsphäre. Außerdem fördert es über die Grenzen Europas hinaus Werte und einen gemeinsamen Rahmen, die es zu beachten gilt.
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Europarats hat sein Ministerkomitee einstimmig den Text verabschiedet, der im März bereits vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI) angenommen worden war. Das Übereinkommen über KI wird im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt.
Das Übereinkommen schafft einen gemeinsamen und rechtsverbindlichen Rahmen für KI-Systeme. Dieser stellt unter anderem sicher, dass die Normen des Europarats und andere internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der Entwicklung und Nutzung dieser Systeme eingehalten werden. Dabei stützt es sich auf allgemeine Regeln und Grundsätze wie Transparenz, Robustheit, Nichtdiskriminierung und Schutz der Privatsphäre. Außerdem fördert es über die Grenzen Europas hinaus Werte und einen gemeinsamen Rahmen, die es zu beachten gilt.
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