04.04.2014
Stichtag 15.12.2015
EU-Parlament schafft Roaming-Gebühren ab
Autor: Stephan von Voithenberg
Foto: olly - fotolia.com
Das EU-Parlament hat sich für die Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15. Dezember 2015 ausgesprochen. Zudem gab es eine überraschende Wende beim Thema Netzneutralität.
Nachdem sich bereits der Internetausschuss des EU-Parlaments dafür ausgesprochen hatte, wurden zentrale Änderungen der bisherigen Gesetze zum Umgang mit Funk- und Internetdaten nun auch vom Plenum selbst verabschiedet. Wichtigster Beschluss: Für die Handy-Nutzung und das mobile Internetsurfen im europäischen Ausland werden ab dem 15. Dezember keine Roaming-Gebühren mehr anfallen. Die Pläne benötigen allerdings noch die Zustimmung der EU-Staaten.
Während viele Nutzer das Gesetz zunächst einmal begrüßen dürften, sieht der Branchenverband Bitkom den Vorstoß kritisch: "Eine Abschaffung der Roaming-Gebühren würde das komplette Preisgefüge in der Mobilkommunikation ins Rutschen bringen und die Verbraucher an anderer Stelle zusätzlich belasten", so Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Und weiter: "Die Preise für Inlandstelefonate und mobile Internetnutzung würden zwangsläufig steigen. Profitieren werden vor allem Geschäftsleute, die häufig im Ausland unterwegs sind. Leidtragende werden die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen sein, die wenig reisen und derzeit von den niedrigen Gebühren für Inlandsgespräche am stärksten profitieren."
Netzneutralität wird festgeschrieben
Bei der Verabschiedung des "Telecom-Pakets" gab es in letzter Minute auch noch eine überraschende Wendung beim Thema Netzneutralität: Eine Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen, Linken und Liberalen konnte durchsetzen, dass diese nun doch ohne größere Einschränkungen festgeschrieben wird. Zuvor hatte es ein zähes Ringen zwischen TK-Konzernen, Bürgerrechtlern und Politikern um eine genaue Definition gegeben.
Nun hat das Parlament einen Text verabschiedet, der in der Frage der Netzneutralität erstaunlich klar ist und nahezu keine Einschränkungen enthält, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete. Darin wird das Prinzip der Netzneutralität folgendermaßen definiert: "Der Grundsatz, dass der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird."
"Spezialdienste", die den Internetanbietern in der ursprünglichen Version Ausnahmen von dieser Regelung erlaubt hätten, sind hingegen strikt reglementiert. Diese dürfen nur dann angeboten werden, wenn "die Netzwerkkapazitäten ausreichen, um sie zusätzlich zu Internetzugangsdiensten bereitzustellen, und sie die Verfügbarkeit der Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen".
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