16.05.2023
Kryptos
Zusammenarbeit zwischen EU-Steuerbehörden bei Kryptowerten wird verstärkt
Autor: dpa
r.classen / shutterstock.com
Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten wie Bitcoin sollen in der EU künftig automatisch zwischen den nationalen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Auch steuerrelevante Informationen über die wohlhabendsten Menschen sollen geteilt werden können.
Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Länder am Dienstag in Brüssel. Kryptowährungen werden am Computer generiert, Bitcoin ist die bekannteste davon. Der Markt startete ohne weitreichende Regulierung, so dass es Betrugsfälle und Sorgen um Möglichkeiten für Geldwäsche gab.
Durch die neuen Regeln können Staaten besser Steuern einsammeln, wenn beim Handel oder bei Investitionen mit Kryptowährungen Gewinne entstehen - wie bei anderen Finanzanlagen auch. "Die Steuerbehörden werden zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind", hieß es in einer Mitteilung. Der dezentrale Charakter von Kryptowerten habe es den Steuerbehörden der Länder bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen.
Die neuen Regeln wurden vom Rat einstimmig beschlossen, müssen aber noch formal angenommen werden. Das gilt aber als Formsache. Sie sollen größtenteils 2026 in Kraft treten, einige etwas später - spätestens bis 2030.
Weiterhin beschlossen die EU-Länder heute im Kampf gegen Geldwäsche, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet sind, bestimmte Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen - unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden. So sollen die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers sichergestellt und mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt werden können. Daneben einigten sich die Länder auf einen Rechtsrahmen für Anlegerschutz bei Kryptowerten.
Durch die neuen Regeln können Staaten besser Steuern einsammeln, wenn beim Handel oder bei Investitionen mit Kryptowährungen Gewinne entstehen - wie bei anderen Finanzanlagen auch. "Die Steuerbehörden werden zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind", hieß es in einer Mitteilung. Der dezentrale Charakter von Kryptowerten habe es den Steuerbehörden der Länder bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen.
Die neuen Regeln wurden vom Rat einstimmig beschlossen, müssen aber noch formal angenommen werden. Das gilt aber als Formsache. Sie sollen größtenteils 2026 in Kraft treten, einige etwas später - spätestens bis 2030.
Weiterhin beschlossen die EU-Länder heute im Kampf gegen Geldwäsche, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet sind, bestimmte Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen - unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden. So sollen die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers sichergestellt und mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt werden können. Daneben einigten sich die Länder auf einen Rechtsrahmen für Anlegerschutz bei Kryptowerten.
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