01.03.2016
Nutzerspionage in Windows 10
Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft
Autor: Stefan Bordel
Anton Watman / Shutterstock.com
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München Klage gegen Microsoft eingereicht. Die Verbraucherschützer bemängeln unzureichende Datenschutz-Klauseln in Windows 10.
Windows 10 mit Datenschutzmängeln: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen Microsoft vor dem Landgericht München eingereicht. Streitpunkt sind die nach Ansicht der Verbraucherschützer undurchsichtigen Datenschutzbestimmungen von Windows 10.
Den hierfür notwendigen Lizenzbestimmungen müssen beim Upgrade auf Windows 10 zugestimmt werden. "Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung", erläutert die Verbraucherzentrale. Allerdings sei die Tragweite der Datenschutzerklärung für den Verbraucher nicht ersichtlich, da diese viel zu lang und unübersichtlich sei. Daher fordern die Verbraucherschützer eine optische Hervorhebung aller relevanter Datenerhebungen.
Weil Microsoft aber den Aufforderungen nicht nachgekommen sei und sich weigere eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale NRW nun die Klage gegen die Redmonder eingereicht.
Datenschutz-Optionen in Windows 10 anpassen
Bereits seit dem Start von Windows 10 hat das Betriebssystem mit heftigen Datenschutz-Bedenken zu kämpfen. Wie Sie die Datensammelei der Redmonder im Nachhinein einschränken können, lesen Sie in dem Bericht " Windows 10 versus Privatsphäre".
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