17.01.2014
LTE-Tempodrosselung
Telekom drosselt weiter auf 384 KBit/s
Autor: Konstantin Pfliegl
Foto: Deutsche Telekom
Die verbraucherzentrale Sachsen mahnt ab — die Telekom gibt nach: Bestandskunden eines stationären LTE-Vertrags bekommen nun mehr flottes Datenvolumen. Die Drosselung auf 384 KBit/s aber bleibt.
Ende letzten Jahres hat die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom wegen Geschwindigkeitsdrosseln in ihren stationären LTE-Tarifen abgemahnt. Konkret geht es um die Angebote „Call & Surf Comfort via Funk“, bei denen trotz Flatrate — ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen — die Geschwindigkeit auf 384 KBit/s eingebremst wird.
Bereits kurz nach der Abmahnung hat die Telekom reagiert und die LTE-Tarife für Neukunden entsprechend angepasst: In den Vertragsdetails steht nun deutlich, dass man ein festes monatliches Datenvolumen bekommt und die Geschwindigkeit bei Erreichen des Volumens auf 384 KBit/s gedrosselt wird.
Lockerung für Bestandskunden
Die neuen Vertragsdetails gelten aber nur für Neukunden. Nun hat die Telekom auch für Bestandskunden eine Lösung parat, die vor dem 5. Dezember 2013 einen LTE-Tarif mit „Flatrate“ gebucht haben: Sie können ab sofort bis zu dreimal pro Monat die Speed-on-Option mit jeweils 10 GByte zusätzlichem Datenvolumen für schnelles Internet kostenfrei hinzubuchen.
Die Telekom verspricht zudem, im März dieses Jahres das Nutzungsverhalten der LTE-Bestandsverträge diesbezüglich transparent zu machen, ob die dreimalige Zubuchungsmöglichkeit ausreichend ist. Dazu soll ermittelt werden, wie viele Kunden von der dritten Zubuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Begrenzung auf drei Zubuchungen soll dann gegebenenfalls noch einmal angepasst werden.
Weitere Details zu den Änderungen für Bestandskunden gibt's im offiziellen Blog der Telekom.
Fazit
Auch wenn die Deutsche Telekom neben der Drosselung der DSL-Anschlüsse auch bei den LTE-Anschlüssen zurückrudert — die Verbraucherzentrale Sachsen möchte weiter dafür kämpfen, dass Internetzugänge nicht mehr auf geringe 384 KBit/s ausgembremst werden. Dazu die Verbraucherzentrale: „Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden. Immerhin ist die Telekom neben Vodafone der einzige Wettbewerber auf dem LTE-Markt. Der Gesetzgeber muss den Anbietern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen aber als Kompensation für deren marktbeherrschende Stellung bestimmte Pflichten diktieren, wenn es um die Grundversorgung der Verbraucher mit dem Internet geht.“
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