05.12.2013
Flatrates bei LTE-Tarifen
Neuer Drossel-Ärger für die Telekom
Autor: Stephan von Voithenberg
Foto: Deutsche Telekom
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom wegen Geschwindigkeitsdrosseln in ihren stationären LTE-Tarifen abgemahnt. Der Konzern soll bis zum 11. Dezember eine Unterlassungserklärung abgeben.
Der Deutschen Telekom steht weiterer Ärger wegen gedrosselter Tarifangebote ins Haus: Nachdem der Konzern erst am Montag — nach einem Urteil des Landgerichts Köln — alle Drosselungsklauseln aus seinen Festnetztarifen gestrichen hatte, legt nun die Verbraucherzentrale Sachsen nach.
Diese hat die Deutsche Telekom wegen einer Geschwindigkeitsdrossel in ihren stationären LTE-Tarifen abgemahnt. Konkret geht es um die Angebote „Call & Surf Comfort via Funk“, bei denen — ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen — die Geschwindigkeit auf 384 KBit/s eingebremst wird.
„Wir sind der Meinung, dass der Tarif ‚Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt“, sagt dazu Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Und weiter: „Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen.“
Hintergrund: Die Telekom vermarktet die besagten LTE-Tarife mit Geschwindigkeiten von 16, 50 oder 100 MBit/s vor allem in solchen Regionen, in denen keine Breitbandzugänge über das Festnetz angeboten werden. Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, könnten damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben, so die Verbraucherschützer.
Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls müssen die Gerichte über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden.
Fazit
Weitere Details zum UMTS-Nachfolger LTE lesen Sie im Artikel „LTE — Schneller als DSL“. Lesen Sie, was die Technik kann, wo sie verfügbar ist, was man dazu braucht und was LTE kostet?
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