26.09.2019
Datensammelei
Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht zum EuGH
Autor: dpa
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Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, hat erneut für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung geworben. "Der EuGH sollte bei der Beurteilung der deutschen Regelung Maß und Mitte wahren: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", sagte Middelberg der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch einen Rechtsstreit um die Datensammelei ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
"Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Ermittlung schwerer Straftaten unverzichtbar", sagte Middelberg. "Auch die ausufernde Hasskriminalität im Internet werden wir nur wirksam bekämpfen können, wenn die Polizei die IP-Adressen einer Person zuordnen kann."
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH hätten begrenzte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich zulässig erklärt, argumentierte der CDU-Politiker. "Die deutsche Regelung aus dem Jahr 2015 enthält starke Schutzmechanismen gegen staatlichen Missbrauch: Die Daten werden beim Unternehmen gespeichert, und der Zugriff des Staates ist nur für klar umrissene schwere Straftaten und nur auf Anordnung eines Richters möglich."
Was versteht man unter Vorratsdatenspeicherung?
Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die flächendeckende, anlasslose Erfassung von Telefon- und Internetdaten der Nutzer. Sie wurde einst als Reaktion auf Terroranschläge in Europa eingeführt. Sicherheitsbehörden befürworten sie auch, um zum Beispiel im Kampf gegen Kinderpornografie vorankommen zu können. Kritiker lehnen sie dagegen wegen der Grundrechtseingriffe als viel zu weitgehend ab.
Der EuGH soll die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Damit wird noch einige Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vergehen. Bis zu einer solchen Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bereits 2017 ausgesetzt.
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