26.10.2011
Sicherheit
Phishing-Betrüger in Berlin festgenommen
Autor: Thorsten Eggeling
Online-Betrug scheint ein einträgliches Geschäft zu sein. Mehr als 1,3 Millionen Euro soll eine Phishing-Bande erbeutet haben, die jetzt in Berlin ausgehoben wurde. Insgesamt wurden etwa 1000 Personen geschädigt.
Nach mehreren Hausdurchsuchungen haben Beamte des LKA Berlin sechs Beschuldigte festgenommen. Diesen wird vorgeworfen, seit zwei Jahren in großem Umfang über gefälschte Websites Online-Betrug begangen zu haben. Die mutmaßlichen Täter stammen aus Deutschland, Russland, Litauen und Israel und sind zwischen 32 und 47 Jahre alt. Insgesamt gibt es 13 Beschuldigte, denen von der Staatsanwaltschaft die Bildung einer betrügerischen Bande vorgeworfen wird.
Wie die Beschuldigten genau vorgegangen sind, verrät die Kriminalpolizei noch nicht. Bekannt ist, das ein mutmaßlicher Mittäter vom Gebiet der ehemaligen Sowjetunion aus einen Trojaner verbreitet haben soll, über den dann Zugangsdaten zu den Konten der Geschädigten erschlichen wurden. Die Kriminellen überwiesen dann Geld auf insgesamt 40 eigens für diesen Zweck angelegte Konten. Um die Identität zu verschleiern, hoben angeworbene „Finanzagenten“ das Geld dort ab und übergaben es den Tätern.
Die Kriminalpolizei empfiehlt als Schutz vor Online-Betrug, folgende Regeln zu beachten:
- Verwenden Sie sichere Verfahren wie SMS-TAN oder Chip-TAN.
- Wenn Sie Mitteilungen von Ihrer Bank per E-Mail erhalten, fragen Sie sicherheitshalber bei der Bank nach, bevor Sie Daten auf einer Webseite eingeben.
- Halten Sie das Betriebssystem und die installierte Software stets aktuell und sorgen Sie für einen aktuellen Virenschutz und einen funktionsfähige Firewall.
Außerdem sollten Sie sich nicht auf Finanztransaktionen im Auftrag Dritter einlassen. Sie machen sich sonst als Geldwäscher strafbar und müssen zusätzlich zivilrechtliche Forderungen befürchten.
Als Geschädigter können Sie unter Umständen Schadenersatz von der Bank fordern. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Landshut (Aktenzeichen: 24 O 1129/11), wurde eine Bank zu Schadenersatz verurteilt. In der Begründung hieß es, das der Geschädigte nicht erkennen konnte, dass es sich bei der Phishing-Seite nicht um eine Seite der Bank handelt. Aufgrund der Tatsache alleine, dass der PC mit einem Trojaner infiziert war, könne nicht auf einen unzureichenden Schutz des Computers und damit auch nicht auf Fahrlässigkeit geschlossen werden.
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