09.05.2022
BSI
IT-Sicherheitskennzeichen hilft beim Kauf smarter Geräte
Autor: dpa
bsi.bund.de/
Die IT-Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent machen. Das soll das neue IT-Sicherheitskennzeichen leisten - in immer mehr Kategorien.
Nach E-Mail-Diensten und Breitbandroutern können nun auch insgesamt fünf Kategorien smarter Geräte mit dem freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgezeichnet werden.
Zu den fünf neuen Kategorien zählen etwa vernetzte Lautsprecher, Spielzeuge und Reinigungsgeräte sowie Gartenroboter oder Smart-TVs, wie das BSI mitteilt. Weitere Produktkategorien wie etwa Smart-Home-Automatisierung sollen in den nächsten Monaten folgen.
Sicherheitsversprechen transparent machen
Mit dem Kennzeichen will das BSI Sicherheitsversprechen von Herstellern und Diensteanbietern gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent machen. Das Gütesiegel soll Orientierung bieten und zu einer informierten Kaufentscheidung bei IT-Produkten und -Diensten beitragen.
Ganz praktisch kann man zum einen ein Online-Verzeichnis nach Produkten und Diensten durchsuchen, die das IT-Sicherheitskennzeichen tragen. Zum anderen enthält das Gütesiegel an sich einen spezifischen QR-Code, der zu einer Produktinformationsseite führt. Der Code ist etwa auf der Umverpackung des Gerätes oder auf der Internetseite des Herstellers zu finden.
Produktinformationsseiten mit Sicherheitsinfos
Auf den Produktinformationsseiten finden sich sicherheitsrelevante Geräte- oder Diensteigenschaften sowie Angaben zu Updates und bekannten Schwachstellen. Fragen und Antworten zum Kennzeichen beantwortet die Behörde online auf einer FAQ-Seite.
Das IT-Sicherheitskennzeichen beruht auf Selbstverpflichtungen der Hersteller, die vom BSI auf Plausibilität hin überprüft werden. Um das Gütesiegel für ein Produkt oder einen Dienst zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der Behörde stellen. Für die Prüfung fällt eine Verwaltungsgebühr an.
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