10.11.2016
Neue Safe-Browsing-Richtlinien
Google verhängt Wiederholungstätern 30-Tage-Sperre
Autor: Susanne Gillner
shutterstock/Maksim_Kabakou
Googles Safe-Browsing-Richtlinien sollen Nutzer vor infizierten Seiten schützen. Wiederholungstäter müssen sich ab sofort auf härtere Strafen gefasst machen.
Seit 2005 setzt Google in seinem Chrome-Browser auf das sogenannte Safe Browsing. Nutzer bekommen dabei beim Besuch einer mit Malware verseuchten Webseite oder einer Seite mit anderen Sicherheitslücken einen Warnhinweis eingeblendet. Die Seite wird dann nicht geladen. Erst wenn Google die Seite nochmal gecheckt und die Sicherheit bestätigt hat, wird sie wieder freigeschalten.
Wie Google festgestellt hat, gibt es aber Websites, die nach einer erfolgreichen Überprüfung und Freigabe "rückfällig" werden und wieder schädliche Software oder sonstige Sicherheitslücken aufweisen. Als Konsequenz hat Google nun seine Richtlinien angepasst.
In solchen Fällen wird das Safe Browsing Seiten ab sofort noch rigoroser bestrafen, erklärt Brooke Heinichen, Strategist, Safe Browsing Operations bei Google, auf dem Unternehmensblog. Diese Webseiten werden als Wiederholungstäter eingestuft und dürfen 30 Tage lang keine erneute Überprüfung der Website beantragen. Die Warnhinweise für User werden wieder eingeblendet.
Keine Strafe für gehackte Seiten
Seiten, die gehackt wurden und daher den Safe-Browsing-Richtlinien widersprechen, sollen nicht als Wiederholungstäter klassifiziert und entsprechend behandelt werden. Das neue Vorgehen betrifft nur die Seiten, die absichtlich "wiederholt zwischen konformen und Richtlinien-verstoßendem Verhalten wechseln", um erst von Google freigeschalten zu werden, um dann wieder rückfällig zu werden.
Die Überprüfung wird von Google automatisch vollzogen - kann aber auch auf Wunsch des Webmasters über die Search Console beantragt werden.
Wird eine Webseite gehackt und verseucht, kann der Webmaster nach Beseitigung des Schadens Google erneut um eine Überprüfung und damit eine Aufhebung der Warnung bitten.
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