27.10.2009
Sicherheit
Französisches Hadopi-Gesetz gebilligt
Autor: Dorothee Chlumsky
Das französische Verfassungsgericht hat das umstrittene Hadopi-Gesetz, das Filesharing eindämmen soll, gebilligt. Der deutsche Bundesverband Musikindustrie will sich das Modell zum Vorbild nehmen.
Das französische Verfassungsgericht hat den zweiten Teil des umstrittenen Gesetzes gebilligt, mit dem die französische Regierung Internet-Piraterie entgegentreten will. Das "Hadopi" genannte Gesetz, in dessen Umfeld die Regierung eine eigene Behörde gleichen namens eingerichtet hat, sieht vor, dass Internet-Nutzern, die illegal Daten aus dem Netz laden, nach zweimaliger erfolgloser Abmahnung der Internet-Zugang gesperrt werden kann. Überdies drohen Geld- und Gefängnisstrafen. Die Opposition hatte die zweite Fassung des Gesetzes vor das Verfassungsgericht gebracht und so vergeblich versucht, das Gesetz zu stoppen. In der ersten Version hatte das Gericht noch befunden, ein Kappen der Internetverbindung beschränke das Menschenrecht auf freien Zugang zu kommunikationsdienste. In der zweiten Version beinhaltet das Gesetz einen einfachen Richtervorbehalt. Demnach kann nicht die Hadopi-Behörde eine Sperre verhängen, sie muss vielmehr von einem Richter angeordnet werden. Das Gesetz soll 2010 in Kraft treten. Wie der Branchendienst golem meldet, hat sich der deutsche Bundesverband Musikindustrie positiv über die französische Gesetzgebung geäußert und will sie sich zum Vorbild nehmen, um mit der neuen Bundesregierung einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen.
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