15.07.2010
Sicherheit
Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
Autor: Dorothee Chlumsky
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Der Grund ist, dass Facebook auch Daten von Personen speichert, die keine Mitglieder des sozialen Netzwerks sind.
Wegen der unzulässigen Nutzung der Daten Dritter hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Den Datenschutzbeauftragten hätten viele Hinweise von Bürgern erreicht, die fürchteten, Facebook speichere Informationen über sie und ihre persönlichen Beziehungen, obwohl sie gar nicht Mitglied des Netzwerks seien. Hintergrund ist, dass Facebook seine Nutzer auffordert, Adress- und Telefonbücher ins Netzwerk hochzuladen, damit Nutzer auf diesem Weg gemeinsame Freunde entdecken können. Solche "Friend finding"-Funktionen gibt es zwar auch in anderen sozialen Netzen, doch führen sie dort laut Caspar nicht dazu, dass Informationen über Dritte dauerhaft gespeichert werden. Bei Facebook sei dies aber der Fall. Man habe vielmehr Anlass zur Befürchtung, dass die Informationen, die Facebook von den Freunden seiner Nutzer speichert, auch dazu genutzt werden, Beziehungsprofile von Personen zu erstellen, die keine Facebook-Mitglieder sind.
Der Datenschutzbeauftragte kritisiert überdies, dass bei Einladungstexten für Neumitglieder, die an Kontakte aus dem E-Mail-Adressbuch verschickt werden, ein automatisierter Text verwendet wird, der es schwer macht, zuzuordnen, von wem die Einladung kommt. Möglicherweise handle es sich bei dieser Praxis um unzulässige Direktwerbung.
Facebook kann im Rahmen des Bußgeldverfahrens nun bis zum 11. August 2010 zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Das Verfahren findet international Beachtung.
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