10.12.2008
Sicherheit
Besserer Schutz vor Datenhandel
Autor: com! professional
Innenminister Schäuble und die Bundesregierung wollen die Bürger besser vor unerwünschtem Datenhandel schützen.
Persönliche Daten dürften nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung weitergeben werden, kündigte der Innenminister am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss über ein neues Datenschutzgesetz in Berlin an. Eine Ausnahme gilt für die Spendenwerbung von Kirchen und Hilfswerken. Außerdem wird es marktbeherrschenden Unternehmen untersagt, einen Vertragsabschluss von der Einwilligung in die Datenweitergabe abhängig machen. Die Bußgelder werden erhöht.
Zur Umsetzung erhält die Wirtschaft drei Jahre Zeit. Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte diese Übergangsfrist als zu lang. Es sei fraglich, ob die Wirtschaft wirklich so viel Zeit brauche, sagte er in Berlin. In der Branche gälten Daten bereits nach einem Jahr als veraltet.
Verbraucherschützer forderten die Bürger selbst zu mehr Sorgfalt im Umgang mit den eigenen Daten auf, etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen. Schäuble räumte ein, dass Datenschutzskandale auch mit der neuen Regelung nicht ausgeschlossen seien. Gesetzesverstöße seien immer möglich. Auch der CDU-Politiker appellierte an die Eigenverantwortung der Verbraucher.
Die Bürger könnten einiges tun, um Datendieben das Handwerk zu legen. Es empfehle sich etwa eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge, da unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen rückgängig gemacht werden könnten.
Die Grünen kritisierten Schäubles Gesetzentwurf als Mogelpackung. Sie bemängelten die lange Übergangsfrist, die fehlende Kennzeichnungspflicht und die zahlreichen Ausnahmen. In den vergangenen Monaten waren immer wieder Datenschutzpannen wie der Diebstahl von Millionen Kundendaten bei der Deutschen Telekom bekanntgeworden.
(Quelle: Reuters)
Swisscom
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