10.02.2022
Amtsgericht München
Fakeshop-Betreiber zu Haftstrafe auf Bewährung und Geldstrafe verurteilt
Autor: Frank Kemper
Shutterstock / Tsuponk
Er bot in seinem Webshop Waschmaschinen an - aber wer eine bestellte, bekam sie nicht geliefert. Ein Schöffengericht hat einen Webdesigner wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt.
Mit der Domain "waschmaschino.de" hätte man ein schönes Geschäft aufbauen können. Doch ein 29-jähriger, angestellter Webdesigner entschied sich im Jahr 2016 dazu, unter dieser Adresse einen Fake-Shop zu betreiben. Der Shop bot Weißware zum Kauf an, die es in der Realität jedoch nie gab. 60 Kunden bestellten eine Maschine und überwiesen eine Anzahlung. Entstandener Schaden: Knapp 20.000 Euro.
Wegen dieses Betruges wurde der Mann jetzt von einem Schöffengericht beim Amtsgericht München wegen gemeinschaftlichen Betruges im 60 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt (Aktenzeichen 813 Ls 740 Js 2242/20).
Gefälschte Ausweiskopie für 35 Euro pro Stück
Doch der Webshop, den der Designer programmiert und mit Komplizen betrieben hatte, war nicht das einzige Delikt, das ihm zur Last gelegt wurde. Bereits seit 2015 hatte er im Darknet gescannte Personalausweiskopien mit Wunschinhalt angeboten, pro Stück für 35 Euro. Die Scans nutzten seine Kunden unter anderem für die Eröffnung von Bankkonten und Nutzeraccounts. Dafür gab es jetzt eine weitere Verurteilung - und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Mann offenbar umfassend geständig gewesen war und den Behörden auch bei der Aufarbeitung der technischen Prozesse half. An der Hebung einer Bitcoin-Wallet, auf der sich mutmaßlich illegale Tatbeute befindet, arbeiten die Behörden noch.
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