26.03.2020
Leitfaden Bundesnetzagentur
Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern
Autor: dpa
Jens Büttner / dpa-Zentralbild / dpa
Die Telekommunikationsnetze sind trotz des gesteigerten Datenverkehrs wegen der Corona-Krise stabil. Sollte es dennoch zu einer Überlastung kommen, sind die Betreiber dazu berechtigt, den Traffic zu steuern. Das bestätigte nun die Bundesnetzagentur.
Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten.
Das geht aus einem Leitfaden hervor, den die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlicht hat. "Die Netze sind derzeit stabil, und gravierende Beeinträchtigungen werden aktuell nicht erwartet. Die Anbieter sind auf eine Zunahme des Datenverkehrs gut vorbereitet", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Auch Telekom, Vodafone und Telefónica bestätigen bislang ein stabiles Funktionieren der Netze trotz höherer Belastung durch Homeoffice, Streaming & Co. "Wir müssen uns also keine Sorgen um die Netzstabilität machen. Wir haben die Entwicklung im Blick und könnten bei Bedarf auch schnell reagieren", ergänzte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Netflix, YouTube und andere Online-Dienste hatten bereits freiwillig die Qualität ihrer Inhalte gedrosselt, um die Netze zu entlasten - was die Netzagentur begrüßte. Die Netzbetreiber dürften im Überlastungsfall dies jedoch auch gezielt steuern und etwa Videostreaming hinten anstellen, um Telefonate weiter zu ermöglichen.
Im Normalfall widerspricht eine solche Steuerung dem Grundsatz der Netzneutralität, demzufolge alle Daten gleich behandelt werden müssen. Sollte einer der Betreiber sich für eine Priorisierung von Daten entscheiden, müsse die Netzagentur informiert werden, hieß es.
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