27.01.2020
Gesetzentwurf liegt vor
Aus für Verträge mit 24 Monaten Laufzeit
Autor: Stephan von Voithenberg
Florin Burlan / shutterstock.com
Seit Monaten schon bewegt das „Gesetz für faire Verbraucherverträge" die TK-Branche, das unter anderem die Abschaffung von 24-Monats-Verträgen vorsieht. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Mobilfunk-Verträgen von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden sollen, was bereits im Vorfeld bei vielen TK-Fachhändlern sowie Netzbetreibern und Distributoren für erheblichen Unmut gesorgt hat.
Seit Monaten ist es das Aufregerthema in der TK-Branche - das angekündigte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, mit dem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Position der Verbraucher beim Abschluss von Laufzeitverträgen stärken möchte. Dieses sieht vor, dass unter anderem die Höchstlaufzeiten von Bereits im März vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erste Eckpunkte vorgelegt, damals noch unter der zuständigen Ministerin Katarina Barley - doch erst jetzt wurde auch der entsprechende Gesetzesentwurf veröffentlicht. Der Grund: Justizministerium und Wirtschaftsministerium waren sich nicht einig, was die genaue Ausgestaltung des Gesetzes anbelangt, wie Golem.de berichtet. Nun jedoch wurde eine Einigung erzielt.
"Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Auf der Website des Bundesjustizministeriums wurden die Beweggründe für die Gesetzesinitiative noch einmal konkretisiert: Dort heißt es: „Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen.“ Auch sollen die vorhergesehenen Regelungen auf einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen zielen.
Tritt das Gesetz so in Kraft, kommen auf die TK-Branche - und andere Anbieter von Laufzeitverträgen wie beispielsweise Fitnessstudios - tief greifende Veränderungen zu. Verträge dürfen dann nur noch über eine Laufzeit von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Bei Ablauf sollen sich diese zudem nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um maximal drei Monate verlängern. So will das Bundesjustizministerium die Voraussetzungen dafür schaffen, sich schneller von einem Vertrag befreien zu können, wenn einmal die Kündigungsfrist verpasst wurde. Ein generelles Verbot von automatischen Vertragsverlängerungen soll es aber nicht geben.
Tritt das Gesetz so in Kraft, kommen auf die TK-Branche - und andere Anbieter von Laufzeitverträgen wie beispielsweise Fitnessstudios - tief greifende Veränderungen zu. Verträge dürfen dann nur noch über eine Laufzeit von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Bei Ablauf sollen sich diese zudem nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um maximal drei Monate verlängern. So will das Bundesjustizministerium die Voraussetzungen dafür schaffen, sich schneller von einem Vertrag befreien zu können, wenn einmal die Kündigungsfrist verpasst wurde. Ein generelles Verbot von automatischen Vertragsverlängerungen soll es aber nicht geben.
Darüber hinaus will die Regierung ihre Bürger besser als bisher "vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen" schützen. So sieht der Entwurf weiter vor, dass telefonisch abgeschlossene Strom- und Gasverträge zusätzlich schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen.
Bis Ende Februar haben Fachkreise und Verbände nun die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen; danach muss er vor Inkrafttreten noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
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