20.01.2014
Klage gegen Vodafone
Gericht entscheidet über das Tempo von LTE
Autor: Konstantin Pfliegl
Foto: Vodafone
Die Verbrauchzentrale Sachsen hat angekündigt, den LTE-Anbieter Vodafone zu verklagen. Hintergrund ist die Drosselung des LTE-Tempos bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens – trotz Flatrate.
Die Verbrauchezentrale Sachsen geht dagegen vor, dass Anbieter von stationären Internetzugängen über den flotten Datenfunk LTE die Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens drosseln – trotz Flatrate.
Während die Deutsche Telekom auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer vom Dezember reagierte und die LTE-Tarife für Neukunden angepasste, hat Vodafone seine Angebote bis dato nicht angepasst.
Hintergrund
Vodafone verspricht in seiner Werbung mit dem Tarif „LTE Zuhause“ einen schnellen Internetzugang über dem Mobilfunkstandard LTE. Je nach gebuchtem Tarif, „LTE Zuhause S“, „LTE Zuhause M“ oder „LTE Zuhause L“, drosselt Vodafone nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Internetgeschwindigkeit. Statt einem flotten Internetzugang mit bis zu 50 MBit/s gibt es dann nur noch ein Schneckentempo von 384 KBit/s.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin einen unlauteren Wettbewerb und fordert, dass Vodafone die Drosselung in seiner LTE-Werbung verschleiert, „so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“
Nun will die Verbraucherzentrale von den Gerichten klären lassen, inwieweit eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit auf nicht einmal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit rechtens ist.
Fazit
Vodafone täte gut daran, wenn das Unternehmen wie die Telekom einfach ein wenig einlenkt und die Tarifbeschreibungen entsprechend anpasst. Bei der Telekom steht in den Vertragsdetails nun deutlich, dass man ein festes monatliches Datenvolumen bekommt und die Geschwindigkeit bei Erreichen des Volumens auf 384 KBit/s gedrosselt wird.
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