27.10.2015
Netzneutralität
1. Teil: „Kommt jetzt das 2-Klassen-Internet?“
Kommt jetzt das 2-Klassen-Internet?
Autor: Stephan von Voithenberg
Hadrian - Shutterstock
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament das Gesetzespaket zur Netzneutralität durchgewunken. Kritiker fürchten nun ein 2-Klassen-Internet. Eine Entscheidung fiel auch zur geplanten Abschaffung der Roaming-Gebühren.
Alle Proteste waren letztendlich vergebens: Das Europaparlament hat heute mit deutlicher Mehrheit das umstrittene Gesetzespaket zur Netzneutralität abgenickt, über das im Vorfeld heftig debattiert worden war. Das Gesetz war auf den Weg gebracht worden, nachdem durch den steigenden Traffic die Gefahr von Datenstaus im Internet kontinuierlich gewachsen war. Bislang gab es für das offene Internet keine verbindlichen Regeln in Europa, was die neue Gesetzgebung nun ändern soll.
Besonders kritisch gesehen werden dabei die vage formulierten Ausnahmen vom Prinzip der Datengleichberechtigung. Denn ein "Verkehrsmanagement" inklusive der Drosslung bestimmter Dienste oder Inhalte ist ausdrücklich vorgesehen, und zwar schon bei einer "drohenden Überlastung des Netzes".
Für Kritiker ist dies praktisch gleichbedeutend mit der Abschaffung der Netzneutralität. Beteuerungen der EU-Kommission, wonach sich auch in Zukunft niemand Vorrang im Internet erkaufen könne, wollen sie keinen Glauben schenken.
So hatten noch unmittelbar vor der Abstimmung mehr als 30 Internetunternehmen aus Europa und den Vereinigten Staaten versucht, kurzfristig Änderungen an den Plänen durchzusetzen - ohne Erfolg. Sie befürchten einen Innovationsstau, wenn Internetanbieter zukünftig bestimmte Daten priorisieren beziehungsweise ausbremsen dürfen. Selbst der Erfinder des World Wide Web, Sir Tim Berners-Lee, hatte die EU-Abgeordneten vor einer Sonderbehandlung von Spezialdiensten gewarnt. Seine mahnenden Worte fanden bei den meisten Abgeordneten allerdings kein Gehör.
Allerdings gibt es nicht nur Gegner einer Aufweichung der Netzneutralität: Befürworter von Überholspuren auf Autodatenbahnen argumentieren, dass in einer freien Marktwirtschaft eine Produktdifferenzierung etwas völlig Normales sei. Letztendlich gehe es nur darum, dass allen Kunden das gesamte Portfolio angeboten werde, um niemanden zu diskriminieren.
2. Teil: „Roaming-Gebühren fallen Mitte 2017 - mit Einschränkungen“
Roaming-Gebühren fallen Mitte 2017 - mit Einschränkungen
Fast etwas in den Hintergrund gerieten angesichts der Aufregung um die vermeintliche Aufweichung der Netzneutralität die neuen Roaming-Bestimmungen, die das Parlament im Rahmen der Abstimmung ebenfalls verabschiedete.
Allerdings gibt es es auch hier noch einige Unklarheiten, die abschließend geklärt werden müssen. So sieht der Kompromiss beispielsweise "Sicherungen" für die Mobilfunkanbieter vor, denen durch Roaming Mehrkosten entstehen.
Um diese zu entschädigen, soll die Abschaffung der Roaming-Gebühren nur für eine "angemessene Nutzung" des Handys im Ausland gelten. Das bedeutet im Klartext: Anbieter dürfen in Zukunft bestimmte Obergrenzen für Telefonate, SMS und Daten festsetzen, die von den Roaming-Kosten befreit sind. Wo diese genau liegen, will die EU-Kommission und die Europäische Regulierungsbehörde bis Ende nächsten Jahres definieren.
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