18.06.2013
Online-Shopping
Käufer müssen Rücksendungen selbst bezahlen
Autor: Stefan Kuhn
Ab Juni 2014 müssen Online-Shopper ihre Rücksendungen selbst bezahlen. Bislang übernahm der Verkäufer die Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40 Euro.
Vier von zehn Kunden kalkulieren laut einer Studie von ibi research bereits beim Online-Kauf die Rücksendung der Ware bewusst mit ein. Das dürfte sich schon bald ändern. In seiner Umsetzung der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie hat der Bundestag festgelegt, dass Online-Shopper ab Juni 2014 ihre Rücksendungen selbst bezahlen müssen.
Viele Online-Shopper dürften auf weitere Einkäufen in ihrem Lieblings-Online-Shop verzichten, wenn dieser die Rücksendekosten nicht mehr übernimmt. "Die Retourenkosten werden ein noch größerer Wettbewerbsfaktor werden. Gerade kleinere Shops werden spitz kalkulieren müssen. Denn die großen Versender werden wie bisher auch die Retourenregelungen im Sinne der Verbraucher gestalten", so Dr. Föhlisch von Trusted Shops.
Showrooming könnte zunehmen
Zudem könnte der stationäre Handel durch einen weiteren Fortschritt des "Showroomings" geschwächt werden. Beim Showrooming nutzen die Kunden Ladengeschäfte nur als Vorführraum, um die Produkte in Augenschein zu nehmen und eine Beratung zu erhalten. Der Kauf findet dann aber nicht vor Ort, sondern im Internet statt.
Showrooming ist keine Seltenheit, wie eine Studie von Retourenforschung.de belegt. Demnach haben sich 64 Prozent der Befragten bereits mindestens einmal im stationären Handel beraten lassen, bevor sie das Produkt im Versandhandel gekauft haben. Besonders betroffen sind dabei Produkte aus dem Bereich Consumer Electronics. Hier geht jeder dritten Bestellung im Internet eine Beratung im stationären Handel voraus.
Fazit
Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie stärkt in Deutschland nicht die Rechte des Verbrauchers. Vielmehr dürfte sie die großen Online-Händler stärken, die sich nun einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren Konkurrenten und dem Laden um die Ecke sichern können.
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