14.02.2018
Neue juristische Niederlage
Julian Assange droht weiter Haft
Autor: dpa
haak78 / Shutterstock.com
Wieder sind die Anwälte des Enthüllungsaktivisten Julian Assange vor Gericht gescheitert. Der Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer, der seit Jahren in einer Botschaft in London festsitzt, bleibt bestehen.
Wikileaks-Gründer Julian Assange wird sein Botschaftsexil in London wohl weiterhin nicht verlassen. Am Dienstag entschied ein Gericht in der britischen Hauptstadt erneut, dass der Haftbefehl gegen den 46-Jährigen bestehen bleibt. Richterin Emma Arbuthnot wies mit scharfen Worten Assanges Argumentation zurück, dass seine Verfolgung nicht mehr von öffentlichem Interesse sei: "Er möchte nur Gerechtigkeit, wenn sie zu seinem Gunsten ist."
Schon vor einer Woche hatten die Assange-Anwälte eine juristische Niederlage in dieser Angelegenheit bei derselben Richterin einstecken müssen. Der Enthüllungsaktivist hat die Vertretung Ecuadors in London seit fast sechs Jahren nicht verlassen. Denn er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.
Als Assange in die Botschaft flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein. Scotland Yard kündigte dennoch an, Assange festzunehmen, sobald er die Botschaft verlässt. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er in die Botschaft flüchtete.
Schon vor einer Woche hatte Richterin Arbuthnot begründet, warum der Haftbefehl nicht aufgehoben wird: Es sei ein eigenständiges Vergehen, dass sich Assange der Festnahme entzogen habe. Er muss dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Auch im zweiten Anlauf scheiterten Assanges Anwälte nun vor Gericht. Doch viel mehr als eine einjährige Gefängnisstrafe fürchtet Assange eine Auslieferung in die USA.
Die Vereinigten Staaten machen Assange dafür verantwortlich, dass über seine Wikileaks-Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden sind. Kritiker halten ihn für einen Selbstdarsteller, der sogar Menschenleben gefährdet habe. Seine Anhänger sehen in ihm dagegen einen Aufklärer.
Schon vor einer Woche hatten die Assange-Anwälte eine juristische Niederlage in dieser Angelegenheit bei derselben Richterin einstecken müssen. Der Enthüllungsaktivist hat die Vertretung Ecuadors in London seit fast sechs Jahren nicht verlassen. Denn er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.
Als Assange in die Botschaft flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein. Scotland Yard kündigte dennoch an, Assange festzunehmen, sobald er die Botschaft verlässt. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er in die Botschaft flüchtete.
Schon vor einer Woche hatte Richterin Arbuthnot begründet, warum der Haftbefehl nicht aufgehoben wird: Es sei ein eigenständiges Vergehen, dass sich Assange der Festnahme entzogen habe. Er muss dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Auch im zweiten Anlauf scheiterten Assanges Anwälte nun vor Gericht. Doch viel mehr als eine einjährige Gefängnisstrafe fürchtet Assange eine Auslieferung in die USA.
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