21.09.2018
Urheberrechte im Internet
EuGH soll Haftung von Sharehostern klären
Autor: dpa
Sebastian Gollnow
Wegen der ungeklärten Haftung sogenannter File- oder Sharehoster für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer schalten die obersten deutschen Zivilrichter nun ihre EU-Kollegen in Luxemburg ein.
Vier Klagen gegen den Dienst "uploaded.net" der Schweizer Cyando AG sollen ruhen, während der fünfte der ähnlich gelagerten Fälle dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wird. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bekannt.
Bei Sharehosting-Diensten können Internet-Nutzer alle möglichen Inhalte hochladen und für andere verlinken - zum Beispiel Hochzeitsfotos, die man sonst kaum allen Gästen per E-Mail schicken könnte. Über "uploaded.net" bieten Nutzer aber auch urheberrechtlich geschützte Filme, Musikstücke oder E-Books zum Download an.
Die Münchner Gerichte hatten in den Vorinstanzen festgestellt, dass Cyando an die 10.000 Werke gemeldet sind, an denen Rechte verletzt wurden. Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema sowie mehrere Verlage und Filmfirmen wollen deshalb Schadenersatz. (Az. I ZR 53/17 u.a.)
Täter oder Teilnehmer
Dabei kommt es auf die Frage an, ob die Plattform selbst als Täter oder Teilnehmer haftet. Die Karlsruher Richter sehen einen engen Zusammenhang mit einem anderen Streit, in dem es um Forderungen eines Musikproduzenten gegen YouTube geht. Dieses Verfahren hatte der Senat in der vergangenen Woche ausgesetzt, um eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Das Urheberrecht ist europaweit vereinheitlicht.
Gerade passt die EU die Regelungen ans Internet-Zeitalter an. Hier ist noch die derzeitige Rechtslage ausschlaggebend. Der Senat geht aber davon aus, dass sich die Fragen mit der Reform nicht erübrigen.
Die Plattform "uploaded.net" kann kostenlos genutzt werden. "Premium-User" bezahlen für eine schnellere Download-Geschwindigkeit und ein größeres Datenvolumen. An Nutzer, deren Inhalte besonders häufig heruntergeladen werden, zahlt Cyando Vergütungen.
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