21.03.2019
Was passiert danach?
Digitales Erbe: So erstellt man eine Vollmacht
Autor: dpa
Andrea Warnecke/dpa-tmn
Niemand denkt gern an den Tod. Aber wer zu Lebzeiten das Thema Erbe links liegen lässt, bringt später die Hinterbliebenen in Bedrängnis, insbesondere wenn es um den digitalen Nachlass geht. Denn auch digitale Verträge und Daten können und sollten vererbt werden.
Social-Media- und E-Mail-Konten, Abos bei Streaming-Diensten, Shop-Kundenkonten, Gesundheitsdaten von Fitness-Apps oder Fotosammlungen bei Online-Speicherdiensten: Verbraucher sammeln im Alltag immer mehr digitale Verträge und Daten.
Damit das, was da im Laufe eines Lebens zusammenkommt, nach dem Tod nicht plötzlich herrenlos wird, sollte man eine Vertrauensperson benennen. Sie kann sich nach dem eigenen Ableben um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Online-Diensten kümmern. Dazu rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ein Musterformular für so eine Vollmacht bietet der Verband im Netz an. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. In der Vollmacht sollte man detailliert festlegen, was die Vertrauensperson genau mit den Konten, Daten oder Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll. Sie können gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, wie es etwa bei Facebook möglich ist. Auch Anweisungen dazu, was mit Daten auf Geräten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Tablet oder externen Festplatten geschehen soll, gehören in die Vollmacht.
Übersicht über alle Konten
Um der Vertrauensperson ihre Aufgabe zu erleichtern oder ihr die Erledigung überhaupt erst zu ermöglichen, raten die Verbraucherschützer, eine Übersicht über alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern anzulegen. Am besten macht man das auf einem verschlüsselten oder per Kennwort geschützten USB-Stick, der an einem sicheren Ort deponiert wird, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach. Dabei sollte man regelmäßige Aktualisierungen des Datensatzes einplanen, damit Änderungen, Neuzugänge oder gelöschte Konten nicht auf der Strecke bleiben.
Bei einigen Diensten können Nutzer auch schon zu Lebzeiten ihre Vertrauensperson in den Einstellungen angeben - etwa als Nachlasskontakt bei Facebook oder im Kontoinaktivitäts-Manager von Google.
Swisscom
Neue Cyberbedrohungen auf dem Radar
Der neue Cyber Security Threat Radar von Swisscom zeigt die Angriffsmethoden und das Vorgehen von Cyberkriminellen. Er beleuchtet neu auch die Entwicklungen in den Bereichen "Disinformation & Destabilisation", "Manipulated Generative AI" und "Unsecure IoT/OT-Devices".
>>
Zum Welt-Passwort-Tag
"95 % der Cyber-Sicherheitsprobleme sind auf menschliche Fehler zurückzuführen"
Am 2. Mai ist Welt-Passwort-Tag. Ein guter Anlass für den Frühlingsputz bei alten Logins und ein grundsätzliches Überdenken der eigenen Cybersecurity. Miro Mitrovic von Proofpoint gibt dazu einige konkrete Tipps.
>>
Cloud Infrastructure
Oracle mit neuen KI-Funktionen für Sales, Marketing und Kundenservice
Neue KI-Funktionen in Oracle Cloud CX sollen Marketingspezialisten, Verkäufern und Servicemitarbeitern helfen, die Kundenzufriedenheit zu verbessern, die Produktivität zu steigern und die Geschäftszyklen zu beschleunigen.
>>
Schellerer Ausbau
Hessen, OXG und Vodafone schließen Partnerschaft für Glasfaser
Vodafone und OXG starten gemeinsam mit dem Land Hessen eine umfangreiche Ausbau-Offensive für schnelles Internet. Bis 2030 wollen die Unternehmen Glasfaser-Anschlüsse für bis zu 520.000 Haushalte bauen.
>>