08.02.2017
Löschen von Bildern
Facebook-Urteil: Landgericht vertagt Entscheidung
Autor: dpa
Pan Xunbin / Shutterstock.com
Es gibt noch keine Entscheidung im mit viel Medieninteresse begleitetem Prozess zwischen einem syrischen Flüchtling und Facebook. Sollte es zu keiner Einigung kommen, will das Gericht am 7. März eine Entscheidung verkünden.
Das Landgericht Würzburg hat die aufsehenerregende Verhandlung zwischen Facebook und einem syrischen Flüchtling wegen verleumderischer Fotomontagen vertagt. Auf Vorschlag des Gerichts wollen die Anwälte des sozialen Netzwerks nun prüfen, ob die beanstandeten Bilder und alle künftig vom Kläger gemeldeten Beiträge europaweit gelöscht werden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, will das Gericht am 7. März eine Entscheidung verkünden.
"Wir erlassen einstweilige Verfügungen nur dann, wenn uns alles hundertprozentig plausibel erscheint", sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Anwälte beider Seiten hatten zuvor zahlreiche Argumente ausgetauscht. Das Gericht hatte zunächst einen Vergleich mit Zahlung von Schmerzensgeld vorgeschlagen - Facebook lehnte jedoch ab.
"Das Foto hat mein Leben verändert"
Grundfrage des Prozesses ist, in welchem Ausmaß Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Der Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden war. Damit wurde der fälschliche Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. "Das Foto hat mein Leben verändert", sagte er am Montag. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn.
Die Posts, die ihn neben Terroristen zeigen, wurden hundertfach geteilt. Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Anas M. wollte aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.
Sein Anwalt argumentierte, die Bilder seien lediglich in Deutschland gesperrt und könnten aus dem Ausland abgerufen werden. Zudem seien sie erneut hochgeladen worden. Als Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook hätte das soziale Netzwerk die Bilder trotz Meldung durch Nutzer häufig nicht angesehen. Facebooks Anwälte verwiesen darauf, dass ein Filtern sämtlicher neuer Bilder und Inhalte erheblichen Aufwand erfordere. Ob sie den betreiben wollen oder eventuell müssen, wird sich in spätestens drei Wochen zeigen.
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