23.12.2022
EuGH
Amazon kann für Markenrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden
Autor: dpa
Shutterstock/EQRoy
Im Streit mit der Luxusmarke Louboutin um den Schutz geistigen Eigentums hat Amazon eine Niederlage einstecken müssen. Der Designer sah seine Markenrechte durch den Online-Riesen verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen das Unternehmen.
Im Streit mit dem Luxusschuh-Designer Louboutin um den Schutz geistigen Eigentums hat der Online-Riese Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken müssen. Amazon kann unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden. Das teilten die Richter in Luxemburg mit. (Rechtssache C-61/21)
Verletzung der Markenrechte
Louboutins bekannteste Waren sind edle Frauenschuhe mit roter Sohle. Die rote Farbe der Außensohle hat der Franzose unter anderem in der EU als geschützte Marke eintragen lassen. Auf Amazon wird jedoch regelmäßig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben Louboutins ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden. Der Designer sieht seine Markenrechte auch durch Amazon verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen das Unternehmen.
Knackpunkt war nun, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten geht. Dies bestätigte der EuGH jetzt. Wenn die Nutzer der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, könne man davon ausgehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen von Louboutin selbst benutze. Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Webseite einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.
Knackpunkt war nun, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten geht. Dies bestätigte der EuGH jetzt. Wenn die Nutzer der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, könne man davon ausgehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen von Louboutin selbst benutze. Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Webseite einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.
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