07.10.2015
Maßnahmenkatalog
Neue Digitalinitiative der Bundesregierung
Autor: Andreas Fischer
Shutterstock/Sergey Nivens
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesjustizministerium haben einen Maßnahmenkatalog zur digitalen Wirtschaft vorgestellt: Darin versprechen sie einen besseren Datenschutz und ein Ende des Routerzwangs.
Nur einen Tag nachdem das EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hat, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Maßnahmenkatalog für „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ (PDF) präsentiert.
Staatssekretär Matthias Machnig vom BMWi kommentierte: „Wir dürfen auch in der digitalen Welt keinen Machtmissbrauch erlauben. Wettbewerbs-, Daten- und Verbraucherschutz- sowie das Urheberrecht müssen auf der Höhe der Zeit sein, das gilt für die analoge genau wie für die digitale Welt.“
Eine neue Transparenzverordnung soll sicherstellen, dass „Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Telekommunikationsvertrages ein Produktinformationsblatt an die Hand bekommen, das viele nützliche Informationen, zum Beispiel die genauen Vertragslaufzeiten, enthält“.
Bei Breitbandanschlüssen versprechen die Ministerien, dass eine Möglichkeit geschaffen werden soll, um die „tatsächliche Datenübertragungsrate überprüfen“ zu können. Zusammen mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen soll außerdem „ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt“ werden.
In einer gemeinsamen Erklärung gehen die Ministerien auch auf das leidige Thema Routerzwang ein. Zuletzt war zu vernehmen, dass sich möglicherweise der Bundesrat gegen eine Abschaffung der vom Provider vorgeschriebenen Router wenden würde. Nun heißt es in der Erklärung von BMWi und BMJV unmissverständlich: „Wir beenden den Routerzwang, der von einigen Anbietern praktiziert wird, und schaffen dadurch freie Auswahl von Endgeräten für den Breitbandanschluss.“ Einen genauen Termin nannten aber auch sie nicht.
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