06.07.2018
"Safe Harbor"-Nachfolger
Große Mängel bei EU-US-Datenschutzschild
Autor: dpa
Good Stock / shutterstock.com
Der Datenschutzschild sei zwar besser als "Safe Harbor", so ein Urteil der EU-Parlamentarier, aber dennoch nicht ausreichend. Es ermöglicht es, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übertragen, wenn sie ein angemessenes Schutzniveau vorweisen können.
Das EU-Parlament hält den aktuellen Rechtsrahmen für den Datentransfer in die USA für unzureichend. Der "EU-US-Datenschutzschild" weise anhaltende Schwächen bei der Achtung der Grundrechte auf, heißt es in einer Entschließung, den die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedeten.
Sie fordern darin die EU-Kommission auf, die Datenschutzvereinbarung mit den USA auszusetzen, falls die Vereinigten Staaten den EU-Bürgern bis zum 1. September keinen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten garantierten.
Besser als "Safe Harbor"
Der Datenschutzschild ermöglicht es, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übertragen, wenn sie ein angemessenes Schutzniveau vorweisen können. Der Rechtsrahmen trat vor rund zwei Jahren in Kraft, als Ersatz für das Vorgänger-Verfahren "Safe Harbor", das vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden war. Die Luxemburger Richter sahen die Daten in den Vereinigten Staaten nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt.
Zwar sei der Datenschutzschild besser als "Safe Harbor", befanden die EU-Parlamentarier, aber dennoch nicht ausreichend. Besonders die jüngsten Enthüllungen um Datenmissbrauch bei Facebook und Cambridge Analytica zeigten, dass systematisch kontrolliert werden müsse, ob Datenschutzbestimmungen in der Praxis wirklich eingehalten würden. Die Datenanalysefirma Cambridge Analytica war an Informationen von Millionen Facebook-Mitgliedern gelangt. Sollten ähnliche Praktiken bei weiteren Firmen entdeckt werden, müssten diese Unternehmen aus der Datenschutzschild-Liste gestrichen werden, fordert das Parlament.
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