08.04.2014
EU-Richtlinie
EuGH urteilt gegen Vorratsdatenspeicherung
Autor: Stefan Kuhn
Foto: Thorben Wengert - Fotolia.com
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Ohne konkreten Verdacht verstößt die Überwachung aller Bürger gegen die Grundrechte.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahr 2006 in vollem Umfang nicht mit der Charta der Grundrechte vereinbar und daher ungültig ist. Die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails muss demnach auf das absolut Notwendige beschränkt werden.
Thüringens Datenschutzbeauftragter Dr. Lutz Hasse bewertet das Urteil als "notwendigen Paukenschlag, der die Sammelwut staatlicher Behörden in strikte Grenzen weist. Der EuGH hat dem Datenschutz damit neues Leben eingehaucht, was auch nötig war, nachdem die Enthüllungen von Edward Snowden das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ins Wanken gebracht hatten."
Auch der NRW-Datenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, sieht in der heutigen Entscheidung des EuGH eine klare Absage an eine ausufernde Speicherung und Nutzung von Kommunikationsdaten: "Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen ganz erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre dar. Sie ermöglicht umfassende Persönlichkeits-, Kommunikations- und Bewegungsprofile aller Bürgerinnen und Bürger. Das Missbrauchspotenzial massenhafter Datensammlungen ist enorm."
Der ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar fordert in einem Blogeintrag sogar einen Nachweis zur Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung: "Wer Grundrechte einschränkt, ist beweispflichtig. Er muss nachweisen, dass die Einschränkungen der persönlichen Freiheit im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit notwendig sind – so schreibt es unser Grundgesetz vor." Doch, so Schaar weiter: "Den Beweis der Erforderlichkeit und Wirksamkeit sind die Autoren und Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bis heute schuldig geblieben."
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