29.09.2015
Scharfe Reaktion
USA setzen sich für Safe-Harbor-Abkommen ein
Autor: Andreas Fischer
Shutterstock/crazystocker
Der Generalanwalt des EuGH hält das Safe-Harbor-Abkommen für „ungültig“. In einer vergleichsweise scharfen Reaktion stellen sich die USA nun gegen diese Ansicht.
Vor wenigen Tagen hat sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, gegen das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen gewandt. Nach seiner Ansicht ist diese Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 ungültig, laut der die USA als „sicherer Hafen“ für europäische Daten gelten. Unternehmen wie Amazon, Facebook und Google ermöglicht das Abkommen, Daten in US-Rechenzentren zu speichern.
Stellungnahme gegen die Position des Generalanwalts. Das Safe-Harbor-Abkommen sei ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz individueller Rechte und dem Handel „auf beiden Seiten des Atlantiks“. Die US-Behörden würden sich nicht in wahlloser Überwachung engagieren, auch nicht in Bezug auf normale EU-Bürger. Das „Prism“-Programm richte sich im Gegenteil nur auf einzelne Ziele, sei gesetzlich geregelt und würde öffentlich überwacht.
Die amerikanische Vertretung bei der EU wendet sich jetzt in einer ungewöhnlich deutlich formulierten Der amerikanische Präsident Barack Obama habe sich zudem in den vergangenen beiden Jahren für Transparenz und öffentliche Kontrolle eingesetzt. Auch würden Regeln gelten, nach denen alle Personen mit Würde und Respekt behandelt würden, gleich welcher Nationalität oder Wohnort.
Von Bedeutung sei außerdem, dass das Safe-Harbor-Abkommen derzeit mit der EU-Kommission neu verhandelt werde. Das Abkommen sei wie ein „lebendes Dokument“, das nicht zum ersten Mal verbessert werden würde: „Die Position des Generalanwalts unterminiert die Stellung anderer Länder, Unternehmen und Bürger, die sich auf Abmachungen mit der EU-Kommission verlassen.“
Dem EuGH obliegt nun die Entscheidung, ob das Safe-Harbor-Abkommen legal oder illegal ist. Voraussichtlich wird es aber noch mehrere Monate dauern, bis das Gericht ein Urteil fällt.
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