11.05.2021
BAG-Urteil
Crowdworker sind Arbeitnehmer
Autor: Bernhard Lauer
AVN Photo Lab / shutterstock.com
Dr. Anne Förster, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing, berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dessen Folgen für Crowdworker und Anbieter von Crowdworking-Plattformen.
Plattformbetreiber sollten ihr Geschäftsmodell überprüfen. Es darf zu keiner (organisatorischen und operativen) Einbindung des Crowdworkers in die Betriebsorganisation des Plattformbetreibers kommen. Andernfalls drohen erhebliche Konsequenzen, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses, Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB).
Die Autorin
Dr. Anne Förster ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing in Düsseldorf und berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie fokussiert sich dabei auf den Bereich Arbeitnehmerüberlassung und den rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal.
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