Big Data
27.05.2015
Regierungsentwurf
1. Teil: „Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung“

Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung

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Shutterstock.com/Andrey_Popov
Das Bundeskabinett hat die umstrittene Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. IP-Adressen und Verbindungsdaten sollen künftig zweieinhalb Monate aufbewahrt werden.
Trotz Kritik aus dem Datenschutz-Lager und sogar einem EuGH-Urteil: Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Neuregelung soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
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Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Sieben Experten aus der IT-Branche äußern sich zur Neuregelung.
Telekommunikationsanbieter sollen demnach IP-Adressen von PCs und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zehn Wochen aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Telefonaten sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr allerdings nicht - Inhalte der Kommunikation sind nicht zur Speicherung vorgesehen.
Als Grund dafür wird die Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen genannt, darunter fallen etwa terroristische Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexueller Missbrauch. Ein Richter muss dem Abruf der Informationen allerdings vorher zustimmen. Die Daten von "Berufsgeheimnisträgern", also Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten, dürfen nicht verwertet werden.
Die Umsetzung in der Praxis dürfte sich allerdings schwierig gestalten, hinzu kommt, dass Telekommunikationsfirmen verpflichtet werden sollen, strenge Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: Sie müssen beispielsweise einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der erlaubten Speicherzeit löschen - andernfalls droht ein Bußgeld, berichtet Spiegel Online.
2. Teil: „"Nachlässig und ohne technischen Sachverstand"“

"Nachlässig und ohne technischen Sachverstand"

Die Neuregelung wurde bereits im Vorfeld stark kritisiert. Nach Auffassung von eco etwa, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, wirft dieser Gesetzesentwurf viele technische und rechtliche Fragen auf und könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten. "Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert", meint Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco.
  • Oliver Süme vom Eco-Verband: "Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert."
    Quelle:
    Eco-Verband
Herausgekommen ist für den eco ein Gesetzestext, den die betroffenen Unternehmen so nicht umsetzen können. Besonders viele offene Fragen ergeben sich Süme zufolge im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. "Die Bundesregierung verwendet höchste Eile und Priorität auf die Verabschiedung eines für Bürger und Wirtschaft folgenschweres Gesetzes. Ob dieses Gesetz verfassungskonform und technisch umsetzbar ist, scheint allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen, das ist aus unserer Sicht paradox", so Süme.
Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert die Neuregelung. Für Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, werde weder der Quellenschutz wirksam garantiert noch die Pressefreiheit geschützt. "Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können."
"Wir verkennen nicht, dass das Gesetz einen umfangreichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorsieht", betonte Wolff, doch seien die Regelungen dazu kompliziert und weit interpretierbar. Nach Auffassung der Zeitungsverleger stelle der von der Bundesregierung vorgesehene Zwang zu anlassloser Speicherung von Verbindungsdaten einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.

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