09.01.2020
GeschGehG
Die Kronjuwelen der Firma wirksam schützen
Autor: Nils Müller
sdecoret / shutterstock.com
Den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen regelt ein extra Gesetz - das GeschGehG. Das bisher geltende Reglement wurde reformiert und den EU-Richtlinien entsprechend angepasst.
In Umsetzung der europäischen Richtlinie EU 2016/ 943 ist im April 2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat sich für eine grundlegende Reform entschieden und widmet dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein eigenes Sondergesetz, das die bisher geltenden Bestimmungen im deutschen Wettbewerbsrechts vollständig ersetzt.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz gewährleistet einen umfassenden Schutz gegen den unbefugten Erwerb sowie die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Es versucht, der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen gerecht zu werden, die im Zusammenspiel mit Patenten eine entscheidende Rolle im Recht des geistigen Eigentums spielen. Geschäftsgeheimnisse sind oft ein bedeutender Geschäftswert, der nicht nur einen Vorteil im Wettbewerb schafft, sondern auch für das gesamte Geschäftsmodell von grundlegender Bedeutung sein kann - unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Angemessene Geheimhaltung
Zentrale Neuerung des deutschen Gesetzes ist, dass nur solche Informationen gesetzlichen Schutz genießen, die Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Es liegt also in der Verantwortung des Geheimnisinhabers, durch bestimmte und im Streitfall zu beweisende Maßnahmen die wirtschaftlich sensiblen Informationen geheim zu halten, um so Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz zu generieren. Jedem innovativen Unternehmen ist es daher zu empfehlen, das eigene Sicherheitskonzept zu überprüfen. Die Angemessenheit von Geheimhaltungsmaßnahmen bestimmt sich nach dem Wert des Geschäftsgeheimnisses, seinen Entwicklungskosten, der Natur der Information und seiner Bedeutung.
Für jedes Unternehmen sind folgende Maßnahmen zu empfehlen: Identifizierung und Kategorisierung von relevanten Informationen, interne Zuständigkeitsverteilung, Einführung von Zugangskontrollen und eines IT-Sicherheitssystems, Umsetzung des Need-to-know-Prinzips, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, Regelung des Offboarding-Prozesses, explizite und konkret formulierte Geheimhaltungsvereinbarungen, zuverlässige Dokumentation der Geheimhaltungsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfung des Sicherheitskonzepts.
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