14.07.2011
Sicherheit
EC-Karten: Kunden sollen besser geschützt werden
Autor: Dorothee Chlumsky
EC-Netz-Betreiber und Handelsunternehmen müssen künftig stärkere Datenschutzrichtlinien einhalten. Kundendaten dürfen nicht mehr wie bisher bis zu einem Jahr, sondern nur noch "einige wenige Tage" gespeichert werden.
Wie NDR Info berichtet, haben die Datenschutzbehörden von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Betreiber der EC-Datentransfers bundesweit dazu verpflichtet, die Daten von Kunden, die im Supermarkt oder an der Tankstelle mit EC-Karte zahlen, besser zu schützen. Die langen, unverständlichen Einwilligungserklärungen, die Kunden bei Lastschriftverfahren zur Unterschrift vorgelegt werden, sollen dann wegfallen: Da für die Kunden daraus nicht ersichtlich sei, welche Einwilligungen sie im Detail geben, könnten sie ohnehin nicht rechtswirksam einwilligen, heißt es in dem Bericht.
Die Daten sollen nun nurmehr zur Bekämpfung von Missbrauch gespeichert werden - dazu sei eine Speicherung über wenige Tage ausreichend. Diese dürfe aber nun ohne schriftliche Einwilligung des Kunden geschehen, weil eine solche Speicherung durch das im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehene "berechtigte Interesse" begründet sei.
Die neue Regelung soll bundesweit gelten - allerdings haben nicht alle Landesdatenschutzbeauftragten dem Papier zugestimmt. Kritik kommt von den Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin, denen die Neugestaltung nicht weit genug geht. Die Transparenz für den Kunden reiche noch nicht aus, außerdem gebe es keine rechtliche Grundlage dafür, Daten der Kunden ohne ihre Einwilligung zu speichern, sagte eine Sprecherin des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix gegenüber NDR Info.
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