05.09.2022
Online-Glücksspiel-Urteil
Angebote auf einer .de Domain gelten für ganz Deutschland
Autor: Frank Kemper
Shutterstock / Maxx Studio
Bei TV-Werbung für Online-Glücksspielseiten erscheint häufig der Hinweis, das Angebot richte sich nur an Kunden aus Schleswig-Holstein. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt nun: Wer diese Vorgabe nicht beachtet, muss im Ernstfall viel Geld bezahlen.
Über 73.000 Euro hatte ein Spieler in einem Online-Casino verzockt. Jetzt forderte er das Geld zurück - und das Landgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht (Aktenzeichen Az. 12 O 185/21). Grund: Er wohnt in Nordrhein-Westfalen - und dort ist bezahltes Online-Glücksspiel illegal, im Gegensatz zu Schleswig-Holstein.
Nur in Schleswig-Holstein legal
Bei seiner Entscheidung stellte sich das Gericht auf den Grundsatz, dass ein Anbieter, der sein Online-Geschäft unter einer ".de-Domain" betreibt, sich damit an Kunden in ganz Deutschland richtet und nicht nur an solche aus einzelnen Bundesländern. Das ist vor allem für die Gambling-Branche ein wunder Punkt, denn nur in Schleswig-Holstein können Online-Casinos die für einen legalen Betrieb erforderliche Glücksspiellizenz erwerben, in allen anderen Bundesländern dagegen nicht.
Aus diesem Grund erscheinen in TV-Spots für deutschsprachige Online-Casinos regelmäßig Hinweise wie "Dieses Angebot richtet sich nur an Personen mit regelmäßigem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein". Einen solchen plakativen Hinweis hatte sich der Beklagte auf seiner Website offenbar gespart. Deshalb ging der Kläger, ein Spieler mit Wohnsitz in NRW, nach eigenen Angeben davon aus, dass das Pokern um Geld im Netz auch bei ihm legal sei. Nachdem er festgestellt hatte, dass dem nicht so ist, klagte er auf Rückgabe der verlorenen Einsätze.
Klausel verworfen
Das Gericht gab ihm recht und monierte, dass das beklagte Online-Casino weder bei der Gestaltung der Website noch in den Texten den Eindruck erweckt habe, die Teilnahme an dem Glücksspiel könne am Wohnort des Spielers illegal sein. Eine Klausel aus den AGB, wonach der Spieler seine Einsätze nicht zurückfordern dürfe, verwarf das Gericht, schließlich könne es nicht sein, dass ein Anbieter illegal erzielte Einsätze behalten dürfe.
Offen bleibt, welche Maßnahmen Anbieter ergreifen müssen, um ein Online-Angebot regional nur einem bestimmten Kreis an Nutzern zugänglich zu machen. Dazu machte das Gericht keine konkreten Vorgaben.
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