11.09.2024
Austausch mit Beirat
Regulierung von künstlicher Intelligenz in der Schweiz
Autor: Patrick Hediger
Digitale Schweiz
Beim Beiratstreffen Digitale Schweiz am 11. September 2024 haben sich die Teilnehmer über mögliche Ansätze zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz ausgetauscht.
Sie waren sich einig, dass die Chancen von KI genutzt und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimiert werden sollen. Bundesrat Albert Rösti leitete dieses Treffen, an dem auch Bundeskanzler Viktor Rossi teilnahm.
Künstliche Intelligenz durchdringt mittlerweile viele Lebensbereiche und eröffnet dabei laufend neue Möglichkeiten. Gleichzeitig fordert sie die Gesellschaft heraus, beispielsweise wenn der Einsatz von KI-Technologien intransparent erfolgt oder Desinformation begünstigt. Für die Politik stellt sich dabei die Frage, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI zu gestalten sind: Die Schweiz soll die vielfältigen Chancen nutzen und zugleich müssen die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.
Vor diesem Hintergrund hat der Schweizer Bundesrat das UVEK (BAKOM) und das EDA (Abteilung Europa) am 22. November 2023 damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Der Bundesrat hat die Entwicklung eines schweizerischen Ansatzes zur Regulierung von KI als Fokusthema der Strategie Digitale Schweiz 2024 definiert. Am Beiratstreffen erläuterte Bundesrat Albert Rösti, dass ein Regulierungsansatz gefunden werden solle, der die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hochhalte und gleichzeitig die Innovations- und Wachstumsfähigkeit der Schweiz fördere. Dabei sei es wichtig, den Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen zu führen.
Die Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft betonten die Wichtigkeit von Transparenz und Rechtssicherheit sowie den Schutz der Grundrechte und der Wirtschaftsfreiheit beim Einsatz von KI.
Die Auslegeordnung zu einer möglichen Regulierung von KI soll bis Ende 2024 vorliegen. Sie beinhaltet rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen. Berücksichtigt werden auch die Entwicklungen in der EU und im Europarat. In die Arbeiten werden alle betroffenen Bundesstellen einbezogen. Die Auslegeordnung soll die Entscheidungsbasis für den Bundesrat schaffen, um mögliche Aufträge für die Erarbeitung einer konkreten Regulierungsvorlage zu KI ab 2025 zu erteilen und die Zuständigkeiten zu regeln. https://digital.swiss/de/
Künstliche Intelligenz durchdringt mittlerweile viele Lebensbereiche und eröffnet dabei laufend neue Möglichkeiten. Gleichzeitig fordert sie die Gesellschaft heraus, beispielsweise wenn der Einsatz von KI-Technologien intransparent erfolgt oder Desinformation begünstigt. Für die Politik stellt sich dabei die Frage, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI zu gestalten sind: Die Schweiz soll die vielfältigen Chancen nutzen und zugleich müssen die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.
Vor diesem Hintergrund hat der Schweizer Bundesrat das UVEK (BAKOM) und das EDA (Abteilung Europa) am 22. November 2023 damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Der Bundesrat hat die Entwicklung eines schweizerischen Ansatzes zur Regulierung von KI als Fokusthema der Strategie Digitale Schweiz 2024 definiert. Am Beiratstreffen erläuterte Bundesrat Albert Rösti, dass ein Regulierungsansatz gefunden werden solle, der die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hochhalte und gleichzeitig die Innovations- und Wachstumsfähigkeit der Schweiz fördere. Dabei sei es wichtig, den Dialog mit allen relevanten Anspruchsgruppen zu führen.
Die Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft betonten die Wichtigkeit von Transparenz und Rechtssicherheit sowie den Schutz der Grundrechte und der Wirtschaftsfreiheit beim Einsatz von KI.
Die Auslegeordnung zu einer möglichen Regulierung von KI soll bis Ende 2024 vorliegen. Sie beinhaltet rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen. Berücksichtigt werden auch die Entwicklungen in der EU und im Europarat. In die Arbeiten werden alle betroffenen Bundesstellen einbezogen. Die Auslegeordnung soll die Entscheidungsbasis für den Bundesrat schaffen, um mögliche Aufträge für die Erarbeitung einer konkreten Regulierungsvorlage zu KI ab 2025 zu erteilen und die Zuständigkeiten zu regeln. https://digital.swiss/de/
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