20.11.2023
Bundeskartellamt
Kooperation zwischen Microsoft und OpenAI kein Fall für Fusionskontrolle
Autor: dpa



Ascannio/Shutterstock
Die Zusammenarbeit von Microsoft und OpenAI hat auch das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Doch derzeit gebe es keinen Anlass für Maßnahmen, machte die Behörde klar.
Die Beteiligung des Software-Riesen Microsoft an der Entwickler-Firma OpenAI, dem Entwickler des Chatbots ChatGPT, ist derzeit kein Fall für die deutsche Fusionskontrolle. Dies teilte das Bundeskartellamt als oberste Wettbewerbsbehörde mit.
"Wir haben eine mögliche Anmeldepflicht des Engagements von Microsoft bei OpenAI intensiv geprüft", erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Ergebnis sei, dass die bisherigen Investitionen von Microsoft und die Kooperation der beiden Unternehmen nicht unter die Fusionskontrolle fielen. "Sollte Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI künftig ausbauen, wäre erneut zu prüfen, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht."
Microsoft hatte 2019 eine Milliarde US-Dollar in OpenAI investiert. Ende Januar gab der Windows-Konzern ein neues mehrjähriges "Multimilliarden-Dollar"-Investment bekannt, ohne eine genaue Summe zu nennen. Daraufhin prüfte das Amt, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht.
Unterliegt ein Zusammenschluss der Fusionskontrolle, darf er laut Kartellamt erst nach erfolgter Freigabe vollzogen werden. Das Bundeskartellamt prüft und bewertet dabei die Auswirkungen, die eine Fusion für den Wettbewerb in Deutschland hat. Überwiegen die Nachteile, kann ein Zusammenschluss nur unter Bedingungen freigegeben oder gar ganz untersagt werden.
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