02.02.2024
Elektronikgeräte
Recht auf Reparatur beschlossen
Autor: Boris Boden
Shutterstock / Vlad Teodor
Der lange diskutierte Rechtsanspruch auf Reparaturen von Elektronikgeräten wird jetzt Realität. Darauf haben sich das EU-Parlament und Vertreter der Mitgliedsstaaten geeinigt.
In der Europäischen Union soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur eingeführt werden. Die Unterhändler des EU-Parlaments und der Einzelstaaten einigten sich darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie der "Weißen Ware" wie Kühlschränke oder Staubsauger und von elektronischen Alltagsprodukten wie Handys und Smartphones diese künftig auf Wunsch der Verbraucher reparieren müssen.
So sollen sich Verbraucher für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden.
Ausgenommen von dem Gesetz, das noch genau formuliert werden muss, sollen verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Möbel oder Kopfhörer sein. Dem Entwurf müssen noch das EU-Parlament und die Einzelstaaten formell zustimmen, was angesichts der jetzt erzielten Einigung aber nur eine Formsache sein dürfte.
"Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", sagte der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, René Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden. Dazu kämen noch die schädlichen Emissionen bei der Herstellung von Neuware.
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