23.04.2024
Elektronikgeräte
EU-Parlament beschließt Recht auf Reparatur für Verbraucher
Autor: Roland Bernhard
Dall E
Das EU-Parlament hat nun das schon länger angekündigte neue "Recht auf Reparatur" für Verbraucher in Europa beschlossen. Die Hersteller von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten müssen mindestens eine Reparaturoption anbieten.
Das EU-Parlament hat ein neues, umfassendes "Recht auf Reparatur" für Verbraucher in Europa beschlossen. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, den wachsenden Elektroschrott-Berg in Europa zu reduzieren und die Nachhaltigkeit von Produkten zu erhöhen. Künftig müssen Hersteller von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten wie Handys, Staubsauger oder Waschmaschinen ihren Kunden eine Reparaturoption anbieten, solange das Produkt noch reparierbar ist.
Die Hersteller müssen dafür Ersatzteile und Reparaturanleitungen für mindestens 7 bis 10 Jahre nach Verkauf des Produkts bereitstellen. Wenn aber zum Beispiel ein Herstellerunternehmen nicht mehr existiert, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden. Diese Regelung könnte vor allem im Onlinehandel zum Einsatz kommen.
Um Reparaturen zusätzlich zu fördern, müssen die EU-Staaten mindestens eine Maßnahme wie etwa Reparaturgutscheine einführen, die Verbrauchern die Kosten teilweise erstatten. Außerdem müssen Hersteller Informationen bereitstellen, damit auch unabhängige Werkstätten Geräte reparieren können.
Laut Schätzungen der EU-Kommission könnten durch das "Recht auf Reparatur" in den nächsten 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden. Das wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung der Umwelt.
Mit der Zustimmung des EU-Parlaments sind die neuen Regeln nun ein großer Schritt näher. Sie müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können. Verbraucher können die Umsetzung des "Rechts auf Reparatur" in den nächsten Jahren also mit Spannung erwarten.
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