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06.10.2022
Verstoß gegen DSGVO

Google Fonts sorgen weiterhin für Abmahn-Ärger

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Shutterstock / Monticello
Von einem skurrilen Streit unter selbst ernannten Datenschützern berichtet das IT-Portal "Golem". Ein Abmahn-Verein soll Einnahmen aus Abmahnungen an Organisationen gespendet haben, die diese Spenden aber nicht haben wollen. Das Problem dahinter: Google Fonts.
Gebührenpflichtige Abmahnungen sind eine Spezialität des deutschen Wettbewerbsrecht. Was ursprünglich einmal der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft dienen sollte, hat sich im Internet-Zeitalter zu einer wahren Plage entwickelt: Abmahner suchen automatisiert nach Verstößen auf Websites, gegen die sie anschließend wettbewerbsrechtlich vorgehen können. Und da ein Anwalt nicht ohne Mandat tätig werden darf, bilden sich Vereine, die aus eigenem Antrieb in Aktion treten. Ob es dabei immer um die Rechtspflege geht, ist bei vielen Experten umstritten. Oft steht wohl auch das pure Gewinnstreben im Vordergrund.
Aktuell berichtet das IT-Newsportal "Golem" von einem skurrilen Streit zwischen der "Interessengemeinschaft Datenschutz" (IG) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD). Die DVD wirft der IG vor, in Verbindung mit Rechtsanwälten gezielt Websitebetreiber abzumahnen. Unlängst habe die IG der DVD 3.000 Euro gespendet, diese wolle das Geld aber nicht haben, da sie vermutet, dass es aus Abmahnerlösen stammt. Ähnliche Spenden sollen der Deutsche Kinderverein e.V. und Cybermobbing-Hilfe e.V. erhalten haben. Die DVD sieht die Spenden als Versuch, die Arbeit von "Pseudo-Datenschützern" reinzuwaschen.

LG München erklärt Google Fonts für illegal

Die andere Seite dieses skurrilen Streites ist für Website-Betreiber nicht lustig, sondern ganz real. Anfang 2022 hatte das Landgericht München entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts auf deutschen Webseiten ohne vorherige Einwilligung des Besuchers rechtswidrig sei. Seitdem suchen offenbar gezielt Abmahnanwälte nach Websites, die diese Technik dennoch einsetzen - und mahnen sie ab.
Das Problem mit dynamischen Web-Inhalten ist ihre Verbindung zu Servern von US-Unternehmen. Wird eine Website mit Google Fonts aufgerufen, übermittelt sie die IP-Adresse des Nutzers an einen Google-Server, der daraufhin die entsprechenden Inhalte (also Schriften) in den Browser des Nutzers lädt - die normale Funktionsweise eines Content Delivery Networks. Das Problem: Die DSGVO zählt IP-Adressen zu den persönlichen Daten eines Nutzers, die schutzwürdig sind. Und die dürfen ohne seine vorherige Zustimmung nicht an Server außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt werden.

Technische Lösungen existieren

Bei allem Streit über die Legitimität von Abmahnvereinen und Abmahnanwälten: Die einfachste Möglichkeit für einen Website-Betreiber, eine Abmahnung wegen des Einsatzes von Google Fonts zu vermeiden, ist die, Google Fonts nicht zu verwenden. Am sichersten ist es, auf Systemfonts zu setzen, die jedes Endgerät interpretieren kann und die kein Nachladen von Schriftdaten von einem externen Server erfordern. Eine weitere Möglichkeit ist die lokale Integration von Font-Dateien auf dem eigenen Server, die werden dann beim Aufruf der Seite mitgeliefert, ohne dass die IP-Adresse des Nutzers an eine dritte Partei weitergegeben werden muss.  

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