28.08.2024
Gerichtsurteil
5G-Frequenzvergabe war nicht rechtmäßig
Autor: Boris Boden
Shutterstock / Phanphen Kaewwannarat
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erfolgte die Vergabe von 5G-Frequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur nicht rechtmäßig.
Es ist eine peinliche Schlappe für die Bundesnetzagentur: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen im Jahr 2019 als rechtswidrig befunden. Die Politik - gemeint ist vor allem das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) - habe sich "auf erhebliche Weise" in den Entscheidungsprozess der rechtlich unabhängigen Behörde eingebracht und die Entscheidungen der dort zuständigen Präsidentenkammer im Sinne der drei bestehenden Netzbetreiber beeinflusst.
Geklagt hatten Freenet und EweTel, die monierten, dass die Auflagen für die 5G-Lizenznehmer Telekom, Vodafone und O2 Telefónica keine Diensteanbieterverpflichtung enthalten haben. Mit dieser müssen Anbieter ohne eigenes Netz gegen ein reguliertes Entgelt Zugang zu den bestehenden Mobilfunknetzen bekommen. Stattdessen gab es nur ein weniger verbindliches Verhandlungsgebot, bei dem auch keine Preise festgelegt wurden.
Die Bundesnetzagentur muss jetzt die gerade aktualisierten Auflagen für die drei 5G-Lizenznehmer - 1&1 ist vorerst ausgenommen - neu entscheiden und dabei das verpflichtende Urteil beachten. Damit könnte der Netzzugang für die Anbieter ohne Netz günstiger werden und es ihnen ermöglichen, attraktivere Tarife anzubieten.
In einem Statement von Freenet zum Urteil heißt es: „Fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrscht endlich Klarheit. Dass das VG Köln die Befangenheit der Präsidentenkammer festgestellt hat, überrascht aufgrund der eindeutigen Aktenlage nicht. Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse der Netzbetreiber gefunden hat. Zwar kann die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.“
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