01.09.2022
Geldwäsche-Verdacht
BaFin untersagt Zahlungsdienstleister Unzer das Neukundengeschäft
Autor: Frank Kemper
Unzer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Payment-Provider Unzer mit sofortiger Wirkung den Abschluss von Verträgen mit Neukunden untersagt. Offenbar hat Unzer zu wenig wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche unternommen.
Die BaFin, die oberste Kontrollbehörde über das Finanzwesen in Deutschland, hat dem Zahlungsdienstleister Unzer (ehemals Heidelpay) mit sofortiger Wirkung verboten, Verträge mit Neukunden abzuschließen. Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass Unzer Maßnahmen ergreifen muss, um einen geordneten Geschäftsbetrieb wiederherzustellen. Das geht aus einer Pressemitteilung der BaFin vom 31. August 2022 hervor. Das Geschäftsverbot betrifft nur Neukunden, laufende Kundenverträge sind davon nicht betroffen.
"Gravierende Mängel in der Unternehmenssteuerung"
Demnach habe eine Sonderprüfung, die von der BaFin in Auftrag gegeben wurde, "eine Vielzahl von zum Teil gravierenden Mängeln in den Bereichen der angemessenen Maßnahmen der Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren ergeben". Die Behörde stellte zudem schwerwiegende Mängel in Verbindung mit dem Geldwäschegesetz festgestellt.
Mehrere hundert Scheinfirmen
Die gravierendsten Mängel betrafen nach Mitteilung der BaFin eine spezielle Zahlungsdienstleistungskonstruktion mit mehreren hundert Händlern, der Großteil davon Scheinfirmen. Das Transaktionsmonitoring für dieses Geschäft soll lückenhaft oder nicht vorhanden gewesen sein, heißt es in der Meldung: "Das zwischen 2018 und 2021 betriebene Geschäft war ungewöhnlich profitabel. Daraus resultierte ein sehr hohes Risiko für kriminelle Geldwäscheaktivitäten."
Bereits Mitte August hatte die BaFin einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen und kontinuierlich darüber berichten soll.
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