22.11.2022
Datenschutz
Ländermehrheit gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Autor: dpa
shutterstock.com/PlusONE
Auf Vorrat gespeicherte IP-Adressen gelten vielen Innenministern als unverzichtbar zur Bekämpfung von Verbrechen. Bei der Justiz sieht das Meinungsbild ganz anders aus.
Mit knapper Mehrheit haben sich die Justizminister der Länder gegen die von der Unionsseite geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung im Netz ausgesprochen. Mit neun zu sieben stimmten die Fachminister am Donnerstag ihrer Herbstkonferenz in Berlin stattdessen für einen Antrag aus Hamburg und Sachsen, welcher das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präferierte «Quick Freeze»-Verfahren präferiert.
«Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, der bremst unsere Ermittlerinnen und Ermittler aus», sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU).
Dagegen betonte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), das «Quick Freeze»-Verfahren sei für die Behörden zunächst mal als ein zusätzliches Instrument bei der Verbrechensbekämpfung zu verstehen, welches nach Jahren der Unsicherheiten Rechtsfrieden bringen könne. Von daher sei es in der Sache ein echter Fortschritt, auch wenn die Vorstellungen unter den Ländern weit auseinander gingen.
Nur zu bestimmtem Zeitpunkt eingefroren
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen «einzufrieren». Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen. Denkbar ist hier beispielsweise die Speicherung von Daten aus einer bestimmten Funkzelle rund um den Tatort oder etwa auch die Standortdaten der Mobiltelefone von nahen Angehörigen eines Opfers.
«Uns verbinden die massiven grundrechtlichen Bedenken bei der geplanten Chatkontrolle», sagte Buschmann nach der Konferenz. Digitale Bürgerrechte seien keine Bürgerrechte zweiter Klasse. Es sei ein wichtiges Signal, dass die Justizministerkonferenz anstelle einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun das «Quick Freeze»-Verfahren als grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung begrüße. «Wir dürfen hier keine Zeit verlieren und sollten das neue Instrument den Ermittlern schnell an die Hand geben.»
Buschmann hatte seinen Entwurfvorschlag für das «Quick Freeze»-Verfahren Ende Oktober vorgelegt und erneut als Alternative zur anlasslosen Verkehrsdatenspeicherung präsentiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere Landesinnenminister hatten aber wiederholt erklärt, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um an die für Strafverfolgung wichtigen IP-Adressen zu kommen.
«Das Modell als echte Alternative darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Wo nichts ist an Daten, lässt sich auch nichts einfrieren», betonte Eisenreich.
«Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, der bremst unsere Ermittlerinnen und Ermittler aus», sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU).
Dagegen betonte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), das «Quick Freeze»-Verfahren sei für die Behörden zunächst mal als ein zusätzliches Instrument bei der Verbrechensbekämpfung zu verstehen, welches nach Jahren der Unsicherheiten Rechtsfrieden bringen könne. Von daher sei es in der Sache ein echter Fortschritt, auch wenn die Vorstellungen unter den Ländern weit auseinander gingen.
Nur zu bestimmtem Zeitpunkt eingefroren
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen «einzufrieren». Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen. Denkbar ist hier beispielsweise die Speicherung von Daten aus einer bestimmten Funkzelle rund um den Tatort oder etwa auch die Standortdaten der Mobiltelefone von nahen Angehörigen eines Opfers.
«Uns verbinden die massiven grundrechtlichen Bedenken bei der geplanten Chatkontrolle», sagte Buschmann nach der Konferenz. Digitale Bürgerrechte seien keine Bürgerrechte zweiter Klasse. Es sei ein wichtiges Signal, dass die Justizministerkonferenz anstelle einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun das «Quick Freeze»-Verfahren als grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung begrüße. «Wir dürfen hier keine Zeit verlieren und sollten das neue Instrument den Ermittlern schnell an die Hand geben.»
Buschmann hatte seinen Entwurfvorschlag für das «Quick Freeze»-Verfahren Ende Oktober vorgelegt und erneut als Alternative zur anlasslosen Verkehrsdatenspeicherung präsentiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere Landesinnenminister hatten aber wiederholt erklärt, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um an die für Strafverfolgung wichtigen IP-Adressen zu kommen.
«Das Modell als echte Alternative darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Wo nichts ist an Daten, lässt sich auch nichts einfrieren», betonte Eisenreich.
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