Bildergalerien
05.11.2022 01:03 Uhr
Kostenlos und kostenpflichtig :

Online-Bilddatenbanken im Vergleich

  • Pixelio
    Lizenzart:
    Nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der Bilder für zulässige Nutzungsarten.
    Urhebernennung: Nennung von Urheber und Quelle am Bild selbst oder Seitenende; im digitalen ­Bereich ist eine Verlinkung notwendig.
    Kommerzielle Nutzung in Social Media: In der Regel nicht gestattet, da die Lizenz nicht übertragbar ist.
    Einschränkungen / Anmerkungen: Zu den Rechten, die nicht übertragen werden, gehört insbesondere das Merchandising-Recht (unter anderem kommerzielle Auswertung des Bildmaterials für den Verkauf, etwa Poster).
  • Fotolia
    Lizenzart:
    Nicht exklusive, unbefristete, weltweite, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für Gebrauch, Wiedergabe, Änderung oder ­Zurschaustellung des Werks.
    Urhebernennung: Nennung von Urheber und Quelle im ­redaktionellen Umfeld Pflicht, sonst ­erwünscht.
    Kommerzielle Nutzung in Social Media: Ein Werk darf für Social Media verwendet werden, wenn es als "Social Media Enabled" gekennzeichnet ist, d. h. die einschlägigen Urheberrechtsangaben sichtbar in das Werk eingebettet sind und den Größenbeschränkungen entsprechen.
    Einschränkungen / Anmerkungen: Keine Einschränkungen / ­Anmerkungen.
  • Shutterstock
    Lizenzart:
    Zeitlich unbegrenztes, nicht ­exklusives, nicht übertragbares Recht zur weltweiten Benutzung, ­Bearbeitung und Wiedergabe.
    Urhebernennung: Nennung von Urheber und Quelle im ­redaktionellen Umfeld: Name des Künstlers/Shutterstock.com. Alternativ kann auch ein Link zu Shutterstock gesetzt werden. Entscheidend ist, dass der Vermerk leicht lesbar und schnell zu erkennen ist.
    Kommerzielle Nutzung in Social Media: Die Standardbildlizenz berechtigt den Nutzer zur digitalen Reproduk­tion, u. a. in sozialen Netzwerken oder als Bestandteil von Online-Werbung.
    Einschränkungen / Anmerkungen: Bei der Reproduktion müssen die Etatbeschränkungen beachtet werden. Diese sind im Unterparagraf I.a.i.4 zu finden.
  • Getty Images
    Lizenzart:
    Nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des gekauften Materials.
    Urhebernennung: Im redaktionellen Kontext verwendetes ­Lizenzmaterial muss in räumlicher Nähe zum Material in folgender Form angegeben werden: "[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Getty Images".
    Kommerzielle Nutzung in Social Media: Die direkte oder indirekte sekundäre Vervielfältigung (etwa Screenshot, Youtube, Facebook) ist nicht ­gestattet.
    Einschränkungen / Anmerkungen: Wird das Lizenzmaterial auf sozialen Medien veröffentlicht, werden alle Rechte automatisch widerrufen.
  • iStock
    Lizenzart:
    Unbefristete, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht in Unterlizenz zu vergebende und weltweit geltende ­Lizenz, das Material beliebig oft, auf beliebige Art, zu einem beliebigen Zweck zu verwenden, zu veröffentlichten, zu verändern und zu bearbeiten.
    Urhebernennung: Nennung von Quelle und Urheber im ­redaktionellen Kontext in folgender Form: "©iStock.com/Mitgliedsname des Künstlers".
    Kommerzielle Nutzung in Social Media: Die gestatteten Rechte werden beim Einstellen auf Social-Media-­Plattformen oder sonstigen ­Websites Dritter automatisch ­widerrufen.
    Einschränkungen / Anmerkungen: Keine Nutzung im Rahmen von ­"On-demand"-Produkten, Marken und Logos. Weitere Einschränkungen ­ergeben sich aus Ziffer 4 der Lizenz­bedingungen.